08. Mai 2012 - 18:31 Uhr
Nicht schlecht staunten die Mitglieder des Wasserburger Bauausschusses in der Sitzung am 3. Mai als sie von ihrem Stadtratskollegen Christian Stadler (B90/DIE GRÜNEN) erfuhren, dass unmittelbar am Stadtrand Wasserburgs eine riesige Asbestdeponie geplant ist. Im Zuge des im Jahr 2010 vorausgegangenen Raumordnungsverfahrens war stets nur die Rede von der Deponierung „ungefährlicher Abfälle“ gewesen.
Doch im derzeit laufenden Planfeststellungsverfahren wird klar: ein Entsorgungsbetrieb aus einer Nachbargemeinde möchte in Sichtweite zum Wasserburger Krankenhaus auf einer Fläche von mehr als 10 Fußballfeldern eine gut 20 Meter hohe Deponie errichten. Über mehrere Jahrzehnte hinweg sollen dort mehr als 100 unterschiedliche Abfälle aus halb Südbayern abgelagert werden, nicht wenige davon gefährliche Abfälle. Vor allem sollen dort auch größere Mengen asbesthaltiger Abfälle vergraben werden.
Unklar blieb, warum der Stadtrat diese Informationen nicht längst von Michael Kölbl und dessen Stadtverwaltung erhalten hatte. Denn bereits im Raumordnungsverfahren war die Deponie als Deponieklasse 1 ausgewiesen. Damit war die Deponierung von Asbest und anderen Gefahrstoffen von Beginn an möglich. In der landesplanerischen Stellungnahme vom 31.1.2011 ist von der Ablagerung von „größeren Mengen asbesthaltiger Abfälle ...“ die Rede. Die Stadtverwaltung kannte dieses Dokument und wusste daher auch davon.
Asbest ist ein faserförmiges Mineral, dessen Verwendung seit langem verboten ist. Bis vor einigen Jahrzehnten wurde es jedoch in zahlreichen Produkten (v.a. im Baubereich) eingesetzt. Werden Asbestfasern eingeatmet, können sie Krebserkrankungen auslösen, die meist erst Jahrzehnte später auftreten und häufig zu einem qualvollen Tod führen. In die Luft gelangen können Asbestfasern auch beim Einbau von asbesthaltigen Abfällen in Deponien. Das ist leider kein theoretisches Problem, sondern brandaktuell. So war die Regierung von Oberbayern erst vor wenigen Monaten gezwungen, einem sehr erfahrenen Deponiebetreiber aus unserer Region den Einbau asbesthaltiger Abfälle zu untersagen. Er hatte die Probleme mit der Freisetzung von Asbeststaub nicht in den Griff bekommen. Ob der Antragsteller der ‚Wasserburger‘ Asbestdeponie dies besser machen würde, sei dahingestellt. Erfahrungen mit dem Betrieb solcher Deponien hat er jedenfalls nicht.
Bei der Deponierung asbesthaltiger Abfälle kann eine unbeabsichtigte Freisetzung von Asbeststäuben nie vollständig ausgeschlossen werden. Völlig unverständlich ist daher, dass darauf in den vorliegenden Planfeststellungsungsunterlagen überhaupt nicht eingegangen wird. Der Antragsteller ignoriert diese Problematik einfach. Auch die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen freigesetzten Asbeststaubs auf Anwohner werden nicht betrachtet. Es gibt zwar ein ‚Staubgutachten‘, dieses geht auf Asbeststaub jedoch mit keinem Wort ein.
Dabei liegt nur 600 Meter vom geplanten Standort der Asbestdeponie entfernt die dicht besiedelte Wasserburger Altstadt mit ihren zahlreichen Schulen und das noch dazu in Hauptwindrichtung. Die Wasserburger RoMed-Klinik ist gar nur 400 m entfernt, sozusagen in Sichtweite am gegenüberliegenden Inn-Ufer.
Allein aus diesem Grund ist es nicht zu verantworten, am geplanten Standort eine Asbestdeponie zu errichten.
Die Planungsunterlagen bergen aber noch eine andere Überraschung. Nach Meinung von Fachbehörden besteht in Bayern auf absehbare Zeit überhaupt kein Bedarf an zusätzlichen Deponiekapazitäten in der beantragten Deponieklasse. Auch die amtliche Abfallbilanz für Bayern 2010 bestätigt, dass die Entsorgungssicherheit für Abfälle zur Ablagerung in Bayern „mittelfristig gesichert“ ist. Ende 2010 stand danach ein Ablagerungsvolumen zur Verfügung, das noch für ca. 35 Jahre ausreicht. Entsprechend schwammig fällt dann auch die Bedarfsanalyse des Antragstellers aus. Es gibt derzeit also nicht einmal einen Bedarf für die geplante Asbestdeponie.
Der Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen fordert Michael Kölbl daher auf, für die Stadt Wasserburg alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen, um die Errichtung dieser überflüssigen Deponie zu verhindern. Besonders gilt dies für die Deponierung krebserzeugender bzw. sonstiger gefährlicher Abfälle. Die geplante Asbestdeponie würde die Gesundheit vieler Wasserburger, und dabei besonders unserer Kinder und Jugendlichen, völlig unnötig über Jahrzehnte gefährden.
Weiter fordern wir Bürgermeister Kölbl auf, eine Informationsveranstaltung zur geplanten Asbestdeponie durchzuführen, auf der sich die Wasserburger selbst ein Bild von dem geplanten Projekt machen können. Diese ist umgehend anzusetzen, damit den Bürgern nach der Veranstaltung noch genug Zeit bleibt, mögliche Einwände bis zum Ende der Einwendungsfrist (12.6.2012) zu formulieren.
Die Auslegungsfrist für die Planfeststellung läuft seit 30. April und noch bis einschließlich Dienstag, 29. Mai 2012. Während dieser Zeit können während der allgemeinen Dienststunden die Unterlagen bei den folgenden Stellen eingesehen werden:
- Stadt Wasserburg a. Inn, Marienplatz 2, 83512 Wasserburg (Bauamt)
- Gemeinde Babensham, Raiffeisenstraße 3, 83547 Babensham
- Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Zimmer 3228
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ende der Auslegungsfrist, also bis Dienstag, den 12. Juni 2012 schriftlich oder zur Niederschrift bei den o.g. Stellen seine Einwendungen gegen den Plan geltend machen. Hierzu wird der Wasserburger Ortsverband von Bündnis 90/Die Grünen so bald wie möglich ein Musterschreiben zur Verfügung stellen.
Für Rückfragen stehen zur Verfügung:
Ulrike Oyan, Sprecherin des Ortsverbandes, Tel. 08071/925056, Mail: ulrike@oyan.de
Christian Stadler, Mitglied im Stadtrat, Tel. 08071/6078, Mail: christian.stadler@gruene-wasserburg.de