Anträge

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Anträge der Ausschussgemeinschaft Bündnis90/Die Grünen / Freie Wähler Wasserburg / Bürgerforum / Wasserburger Block.

2009


Antrag: Zukunft des imaginären Museums (01.05.2009)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft beantragt hiermit folgendes:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Der Vertrag mit dem imaginären Museum wird sofort zum Ablauf gekündigt.
  2. Es wird ein Sonderausschuss gebildet der aus Vertretern von SPD, CSU und der Ausschussgemeinschaft besteht mit der Aufgabe Modelle für die zukünftige Nutzung der Räumlichkeiten zu entwickeln und dem Stadtrat vorzulegen.

Zur Begründung:

Bei übersehen der Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag erneut automatisch um zehn Jahre. Dies sollte grundsätzlich vermieden werden. Mit einer Kündigung zum jetzigen Zeitpunkt würde dem Vertragspartner einerseits klar signalisiert, dass es kein »weiter so« mehr geben kann und andererseits kann dieser sich auf die neue Situation einstellen und seinerseits mit Vorschlägen bzw. Angeboten an die Stadt herantreten. Der Sonderausschuss wird beauftragt ein zukunftsfähiges Konzept mit oder ohne der Geschäftsführung der Günter Dietz GmbH Offizin zu entwickeln und dem Stadtrat vorzuschlagen.

Mit freundlichen Grüßen
Adil Oyan
Sprecher der Ausschussgemeinschaft

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Antrag: Offensive der Ausschussgemeinschaft: Bürgernähe online ausbauen (06.04.2009)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft beantragt hiermit folgendes:

Der Stadtrat beschließt:

  1. Auf der offiziellen Website der Stadt Wasserburg werden künftig die amtlichen Bekanntmachungen an prominenter Stelle eingestellt bzw. veröffentlicht.
  2. Es wird umgehend ein Newsletter eingerichtet, sodass sich Bürgerinnen und Bürger zukünftig durch Eintrag und Bestätigung anmelden können und regelmäßig Informationen über Erneuerungen auf der Website und somit Informationen erhalten.

Begründung:

Es ist eigentlich unerklärlich, warum die oben beantragten Punkte nicht schon längst umgesetzt sind. Die bestehende Website ist gepflegt und enthält auch aktuelle Informationen. Doch die amtlichen Bekanntmachungen erscheinen dort nicht. Der öffentliche Aushang am Rathaus und die Veröffentlichung im Amtsblatt mögen rechtlich ausreichend sein, zeitgemäß ist die Beschränkung hierauf schon lange nicht mehr. Diese Informationen sollten umgehend auf der Website an prominenter Stelle veröffentlicht werden.

Darüber hinaus ist es unerklärlich, warum nicht schon längst ein Newsletter eingerichtet wurde, in den sich interessierte Bürgerinnen und Bürger eintragen können und regelmäßig Aktualisierungen auf der Website und wichtige Informationen frei Haus per E-Mail erhalten. Eine wöchentliche E-Mail mit einem Inhaltsverzeichnis und kurzer Erläuterung zu jedem Thema mit Verweis auf die ausführliche Information auf der Internetpräsenz der Stadt wäre hier angebracht. Hierfür gibt es auch verschiedene technische Möglichkeiten, die einen solchen Newsletter weitgehend automatisiert generieren und verschicken, sodass sich der Aufwand in Grenzen halten dürfte. Ohnehin sollte die Bringschuld bei aktuellen Informationen nicht am vermeintlichen Aufwand scheitern. Bürgernähe bedarf eben auch eines entsprechenden Aufwands. Wer mehr Bürgerbeteiligung will, sollte die Bürger auch mehr beteiligen – auch an den Informationen.

Mit freundlichen Grüßen
Adil Oyan
Sprecher der Ausschussgemeinschaft

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Antrag: Keine Konzessionsabgabe für Nahwärmenetze! (06.04.2009)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft beantragt hiermit folgendes:

Der Stadtrat beschließt:

Die Stadt Wasserburg erhebt bis zum Jahr 2020 keine Konzessionsabgabe für Nahwärmenetze.

Begründung:

Damit wären die Anreize zur Investition in Nahwärmesysteme am größten, da diese im Gegensatz zu den anderen leitungsgebundenen Systemen erst aufgebaut werden müssen. Mit einer Konzessionsabgabe würde es darauf hinaus laufen, dass potenzielle Investoren erst mal dort investieren, wo es keine Konzessionsabgabe gibt. Der vermeintliche Steuerspareffekt der Wasserburger Energie GmbH (WEGmbH) wird ohnehin in den ersten Jahren nicht stattfinden, da in den ersten Jahren bei den hohen Anfangsinvestitionen erst mal ein paar Jahre steuerliche Verluste gemacht werden dürften. Diese muss man bisher noch nicht versteuern. Das bedeutet, jeder Euro, der in dieser Zeit als Konzessionsabgabe an die Stadt abgeführt wird, müsste von den Wärmeabnehmern zusätzlich bezahlt werden oder schmälert den Gewinn bzw. erhöht den Verlust der WEGmbH. Wie die WEGmbH mit dieser neuen Situation umgeht, entscheidet der Aufsichtsrat.

Mit freundlichen Grüßen
Adil Oyan
Sprecher der Ausschussgemeinschaft

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Antrag: Keine den Stadtrat und die Verwaltung bindende Ausschreibungen ohne klaren Beschluss (06.04.2009)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft beantragt hiermit folgendes:

Der Stadtrat beschließt:

Die Verwaltung wird keine Ausschreibungen mehr tätigen, die den Stadtrat und/oder die Verwaltung binden, ohne dass es einen entsprechenden Beschluss des Stadtrates hierzu gibt.
Der Verweis auf den Haushalt reicht nicht aus.

Begründung:

Wenn Aufträge ausgeschrieben sind und das Verfahren schon läuft, wird die »Entscheidung« im jeweiligen Gremium zu einer Farce. Jegliche Einflussmöglichkeit wird den Stadträten genommen. Wie kürzlich beim Anschluss des Quellgebiets Hart an das Wassernetz geschehen. Um dies zukünftig zu vermeiden, wird die Verwaltung angewiesen, diese Ausschreibungen zuvor im Stadtrat genehmigen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Adil Oyan
Sprecher der Ausschussgemeinschaft

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Antrag: Verkauf der Baugrundstücke »Ehemalige Stadtgärtnerei« (31.01.2009)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft beantragt hiermit folgendes: Der Stadtrat möge beschließen, dass die Baugrundstücke auf dem Bebauungsplan Nr. 38 „ehemalige Gärtnerei“ verkauft werden anstatt in Erbpacht vergeben zu werden.

Begründung:

Durch den Verkauf der Grundstücke soll erreicht werden, dass die Heilig-Geist-Spital Stiftung auch weiterhin freie Finanzmittel zur Verfügung hat um vor allem ihr Grundvermögen wieder aufzufüllen.

Mit freundlichen Grüßen
Adil Oyan
precher der Ausschussgemeinschaft

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Vorschlag: Bildung einer Arbeitsgruppe zur Zukunft der Abwasserentsorgung Attel (31.01.2009)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft schlägt vor eine Arbeitsgruppe aus Bürgermeister, Kläranlagenreferent, je einem Vertreter der Fraktionen und Vertretern aus den beteiligten Ingenieurbüros zu bilden, die einen Vorschlag für die Zukunft der Abwasserentsorgung im Stadtteil Attel ausarbeitet und dem Stadtrat vorlegt.

Mit freundlichen Grüßen
Adil Oyan
Sprecher der Ausschussgemeinschaft

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2007


Unterzeichnung der „Position der Mitgliedskommunen im Klima-Bündnis zu den Planungen von Kohlekraftwerken in Deutschland - Aufruf für effiziente Stromnutzung und erneuerbare Energien" (23.10.2007)


120 kommunalen Vertreter und Vertreterinnen, nahmen an der siebten Kommunalen Klimaschutz-Konferenz am 28. September 2007 in Rostock teil und setzen sich für die effiziente Nutzung erneuerbarer Energien ein. Sie rufen Städte und Gemeinden dazu auf, ein von der Konferenz verabschiedetes Positionspapier zu den geplanten Kohlekraftwerken in Deutschland zu unterzeichnen. Darin wird von der Bundesregierung "ein klares Bedarfskonzept und ein Rahmenplan für die sinnvolle und notwendige klimaverträgliche Entwicklung des Kraftwerksbestands in Deutschland" eingefordert.

Die Kommunen im Klima-Bündnis nutzen auf lokaler Ebene ihren Einfluss für eine klimaverträgliche Entwicklung. Sie fördern und propagieren den Ausbau vorhandener und den Aufbau neuer Wärmenetze mit Kraft-Wärme-Kopplung, von Blockheizkraftwerken sowie von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Außerdem setzen sie sich dafür ein, dass durch Stromsparprogramme der Strombedarf gemindert und seine effiziente Nutzung gefördert wird.

Die Ausschussgemeinschaft aus Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Reitmehring-Wasserburg und Bürgerforum beantragt, der Stadtrat möge Folgendes beschließen:
Die Stadt Wasserburg a. Inn unterzeichnet die „Position der Mitgliedskommunen im Klima-Bündnis zu den Planungen von Kohlekraftwerken in Deutschland - Aufruf für effiziente Stromnutzung und erneuerbare Energien" und unterstützt die darin formulierten Ziele durch aktives Handeln.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (Bürgerforum), Sepp Baumann (FW)

Ergebnis: abgelehnt

Beitritt zum „Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/Alianza del Clima e.V." (23.10.2007)


Die Klimaerwärmung gefährdet das Gleichgewicht der ganzen Erde. Die Industrienationen des Nordens sind durch ihren hohen Energieverbrauch die Hauptverursacher des Klimawandels. In Europa ist aber auch der Wille zur Umkehr entstanden: Im Klima-Bündnis engagieren sich Städte und Gemeinden im kommunalen Klimaschutz. Ihre Bündnis-Partner sind die indigenen Völker der Regenwälder, denn die Bewahrung der Regenwälder sichert die Lebensgrundlage dieser Völker und ist zugleich aktiver Klimaschutz.

Die Mitgliedsstädte und -gemeinden im Klima-Bündnis haben sich freiwillig dazu verpflichtet, den Ausstoß von klimaschädlichen Treibhausgasen zu reduzieren. (Siehe Anlage 1)

Mehr als 1.400 Städte, Gemeinden, Landkreise, Bundesländer und Organisationen aus 17 europäischen Ländern haben sich seit 1990 dem Klima-Bündnis e.V. angeschlossen, Europas größtem Städtenetzwerk zum Klimaschutz. Sie repräsentieren insgesamt fast 50 Millionen Bürgerinnen und Bürger - jede zehnte Person in der Europäischen Union lebt heute in einer Klima-Bündnis-Kommune.

Die Klima-Bündnis-Mitglieder tauschen Erfahrungen aus, stärken ihren Einfluss auf die nationale und internationale Klimapolitik und engagieren sich für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Entwicklung.

Wir, die Ausschussgemeinschaft aus Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Reitmehring-Wasserburg und Bürgerforum sehen angesichts der Klimaveränderungen, die uns heute schon treffen, den Klimaschutz für Städte und Gemeinden de facto als Pflichtaufgabe. Der Schutz des Weltklimas muss täglich in unsere Entscheidungen eingehen, wenn wir die Vorsorge für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger, für die Entwicklung der Wirtschaft in unseren Regionen und den Erhalt der kulturellen und baulichen Substanz unserer Städte ernst nehmen wollen.

Darum beantragen wir den Beitritt der Stadt Wasserburg zum „Klima-Bündnis der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder/Alianza del Clima e.V."

Im Verhältnis zum relativ geringen Mitgliedsbeitrag (0.006 Euro/Einwohner p.a. bzw. mindestens 180,- €/Jahr) sind Service und Informationen sowie die Möglichkeit z.B. an EU-Projekten zu partizipieren sehr gut.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (Bürgerforum), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: von Ausschussmitglied Lenz Huber (Bürgerforum) während der Sitzung zurückgezogen

Feinstölfilter für gemeindeeigene Fahrzeuge (23.10.2007)


Die Ausschussgemeinschaft aus Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Reitmehring-Wasserburg und Bürgerforum beantragt: Die Verwaltung wird beauftragt, zu überprüfen:

  • bei welchen gemeindeeigenen Fahrzeugen es technisch möglich ist, Feinstölfiltersysteme für Motoröle einzusetzen, die die regelmäßigen Wechselintervalle um ein Mehrfaches verlängern?
  • welches Einsparpotential an Motoröl und Wartungsaufwand damit pro Jahr erzielt werden kann?
  • in welchem Zeitraum sich eine solche Investition bei den jeweiligen Fahrzeugen amortisieren kann?
  • bei welchen gemeindeeigenen Fahrzeugen die Umrüstung bereits umgesetzt worden ist?

Begründung:

Die Autobahndirektion Südbayern kommt beispielsweise nach einem längerfristigen Feldversuch mit verschiedenen Fahrzeugen u.a. zu folgender Bewertung:

"... vier VW-Kombis sind bereits seit über 50.000 Kilometer mit einer Ölfüllung im Einsatz. Begleitende Öl-Analysen bestätigen uns die Weiterverwendbarkeit der eingesetzten Motoröle - in keinem Fall war aufgrund der Öl- Analyse ein Motorölwechsel notwendig..."

Die Autobahndirektion verweist auf folgende Vorteile:

  • Kosteneinsparung durch erheblich gesenkten Ölverbrauch
  • entfallende Aufwendungen für die Altölentsorgung
  • Schonung der Ressourcen, Abfallvermeidung
  • störungsfreier Fahrzeugbetrieb bei minimalen Wartungsaufwand durch optimale Motorschmierung
  • Verbesserung der thermischen Bedingungen der LKW- und Unimog-Motoren im Stand- und Kriechbetrieb
  • Wegen der Vorteile, die der Versuch in der Autobahnmeisterei Wörth zeigte, werden diese Feinstölfilter sukzessive in allen Autobahnmeistereien der Autobahndirektion Südbayern eingeführt.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (Bürgerforum), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: Offen

Öffentliche WC Anlagen am Roten Turm (20.09.2007)


Wir beantragen die Sanierung und Wiedereröffnung der WC-Anlagen am Roten Turm.

Zur Begründung:

Die WC Anlage am Gries reicht bei weitem nicht. Wir brauchen insbesondere für die vielen Märkte und feste, die in der Stadt stattfinden eine weitere Möglichkeit für die Besucherinnen und Besucher ihren Bedürfnissen nachkommen zu können.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (Bürgerforum), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: Offen

Erlaubnis nach §29 StVO für Wasserburg leuchtet (20.09.2007)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Bescheid für die Sondernutzung zu „Wasserburg Leuchtet" (Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO); Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO zur Durchführung der Veranstaltung "Wasserburg leuchtet" am 14.09.07 in Wasserburg a. Inn steht unter

I. Erlaubnis:

...

3. Die Erlaubnis ist gem. § 5 Nr. 3 GebOSt gebührenfrei.

Bei Nachschlagen stellten wir fest, dass der § 5 der GebOSt (Persönlich Gebührenfreiheit) sich in insgesamt sechs Absätze aufteilt von denen der Absatz 1 zehn Unternummern aufweist, weswegen wir davon ausgehen, dass mit . § 5 Nr. 3 GebOSt, . § 5 Abs. 1 Nr. 3 GebOSt gemeint ist. Dieser lautet wie folgt:

(1) Von der Zahlung der Gebühren nach dem 1. und 2. Abschnitt des Gebührentarifs sind befreit:

3. die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Zweckverbände und die sonstigen kommunalen Körperschaften des öffentlichen Rechts, sofern die Amtshandlungen, Prüfungen und Untersuchungen nicht ihre wirtschaftlichen Unternehmen betreffen;

Da die Erlaubnis dem Verein Wasserburg leuchtet erteilt wurde und dieser Verein unseres Wissens weder eine Gemeinde noch ein Gemeindeverband sowie kein Zweckverband oder sonstige kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, und auch sonst kein wirtschaftliches Unternehmen einer Gemeinde, eines Gemeindeverbandes, eines Zweckverbandes oder einer sonstigen kommunalen Körperschaft betroffen ist, halten wir die Gebührenfreiheit für die Erteilung der Erlaubnis für nicht rechtens und bitten dies zu korrigieren, sowohl rückwirkend, als auch zukünftig.

Unter

II. Allgemeine Auflagen und Bedingungen:

Nr. 18 steht folgendes:

Es ist nicht zulässig, für das bloße Betreten der für den Fahrverkehr gesperrten Verkehrsflächen ein Entgelt zu erheben. Für die Besichtigung von „Wasserburg leuchtet" darf Eintrittsgeld verlangt werden.

Satz 1 ist unstrittig und ist unseres Wissens zwingend, allerdings führt Satz zwei, Satz 1 ad absurdum. Wir bitten hiermit erneut, dass man sich zusammensetzt um eine Regelung für die Veranstaltung Wasserburg leuchtet zu finden, die geltendem Recht entspricht und verhindert, dass unbescholtene Bürger ohne Grund für das Betreten von öffentlichen Verkehrsflächen genötigt werden, entweder ihren Ausweis zu zeigen und/oder Eintritt zu bezahlen. Darüber hinaus merken wir an, dass wir es für unhaltbar halten, dass dies offensichtlich geduldet wird, wohl wissend, dass die Vorgehensweise der Veranstalter rechtlich nicht haltbar ist. Als Stadträte fühlen wir uns verpflichtet auf die Einhaltung der Gesetze insbesondere in diesem Fall zu achten und hinzuweisen, wie auch schon vor zwei Jahren in einer Dienstbesprechung durch unseren damaligen Sprecher, Adil Oyan, geschehen.

Ein schönes Fest, dass den Bekanntheitsgrad der Stadt steigert und den Veranstaltern Einnahmen beschert, sei es durch nicht zu knappe Standgebühren oder in unzulässiger Art und Weise kassiertem Eintrittsgeld, sollte nicht auch noch von der Stadt durch wegschauen und einer kostenlos erteilten Genehmigung erleichtert gar erst ermöglicht werden. Wir wollen einen offensiven Umgang mit den bestehenden Problemen und eine Lösung mit der alle Leben können. Dies kann aber nur durch ein Miteinander und nicht durch ignorieren geltenden Rechts geschehen.

Deshalb bitten wir Sie, diesem Zustand endlich Einhalt zu gebieten und zu handeln.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (Bürgerforum), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: Offen

City Manager (20.09.2007)


Wir beantragen hiermit einen City Manager.

Die Kosten für diese Stellenmehrung sollen im Haushalt 2008 eingestellt werden. In der Ausschreibung ist festzuhalten, was alles von dieser Person erwartet wird. Wir haben da unsere Vorstellungen und würden diese auch zu gegebener Zeit einbringen.

Grundsätzlich geht es darum, dass das Stadtmarketing nicht mehr länger auf Vereine und ehrenamtlich tätige Personen alleine abgewälzt werden darf. Wir brauchen eine koordinierende und unterstützende Stelle für die vielen ehrenamtlich, aber auch gewerblich tätigen Personen und Gruppen, die sich um ein positives Stadtbild bemühen.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: Offen

Veröffentlichung aller Beschlüsse des Stadtrates und aller seiner Ausschüsse im Internet (30.08.2007)


Die Ausschussgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Wasserburg und Bürgerforum beantragt die Veröffentlichung aller Beschlüsse des Stadtrates und aller seiner Ausschüsse im Wortlaut - und zwar des jeweiligen Antrages/der jeweiligen Vorlage UND des endgültigen Beschlusses (falls abweichend) - auf der Website der Stadt Wasserburg a. Inn an prominenter Stelle. Darüber hinaus beantragen wir die Einrichtung eines Newsletters, in dem alle InteressentInnen Informationen über die Kommunalpolitischen Entwicklungen der Stadt Wasserburg a. Inn (Wie zum Beispiel auch die Termine der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse inklusive der Tagesordnung des öffentlichen Teils) zeitnah und ausführlich informiert werden. Die Beschlüsse, sollten innerhalb 8 Tagen nach Beschlussfassung auf der Website zugänglich sein und auch über den Newsletter an seine AbonnentInnen verschickt werden. Die Frist von 8 Tagen erscheint hier großzügig, da heutzutage ohnehin schon alles digital erfasst ist und der Aufwand sich somit in Grenzen hält. Im Newsletter würde ein Hinweis auf die Neuigkeiten auf der Website reichen. Die Beschlüsse sollten auch regelmäßig in den Wasserburger Heimatnachrichten zumindest aufgelistet werden, ggf. mit einem Verweis auf die Website der Stadt. Beschlüsse, die nach § 56a der Bayerischen Gemeindeordnung der Geheimhaltung unterliegen, sind hiervon selbstverständlich nicht betroffen. Die in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüsse sind jedoch im Internet zu veröffentlichen und somit der Öffentlichkeit bekannt zu geben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.

Zur Begründung:

In der heutigen Zeit nimmt das Internet einen immer höheren Stelenwert bei der Bevölkerung ein. Insbesondere die Beschaffung von Informationen und Nachrichten wird immer mehr über das Internet bewerkstelligt. Das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an der Kommunalpolitik ist unserer Meinung nach größer, als unterstellt wird. Jedoch ist es für die BürgerInnen nicht einfach an entsprechende Informationen zu kommen. Um die Transparenz zu erhöhen und den Zugriff auf Informationen, die den BürgerInnen zustehen zu vereinfachen, schlagen wir vor, dass die Beschlüsse des Stadtrates und aller seiner Ausschüsse wir oben formuliert, im Internet veröffentlicht werden.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (BF), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: Offen

VE-Mail Adressen für Stadträte (30.08.2007)


Die Ausschussgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Wasserburg und Bürgerforum beantragt die Einrichtung von E-Mail Adressen für alle Stadträte. Diese E-Mail Adressen werden auf der Website veröffentlicht.

Die Veröffentlichung findet in der Form statt, dass ein auskundschaften von sogenannten „Spidern" und „Robots" für das Versenden von Spammails nicht möglich ist. Wie zum Beispiel das hinterlegen der Adressen im Ascii Format im Quelltext der Seite oder als Grafikdatei.

Die Stadträte erhalten die Zugangsdaten und eine Anleitung wie sie die E-Mails zuhause abrufen können. Ein Webmail Zugang sollte auch kein Problem sein und die Zugangsdaten hierfür auch bekannt gegeben werden. Die Adresse ist an die Dauer des Stadtratsmandates gebunden.

Zur Begründung:

Das Internet nimmt einen immer größeren Stellenwert in der Kommunikation der Menschen mit- und untereinander ein. Die meisten Stadträte mögen eigene E-Mail Adressen haben, jedoch sind dies

1. Private und

2. für die BürgerInnen nicht immer einfach herauszufindende und nachvollziehbare Adressen.

Stadträte sollten den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Wasserburg als deren Vertreter unter einer einfachen nachvollziehbaren und repräsentativen E-Mail Adresse zur Verfügung stehen, wie z.B.: vorname.nachname@wasserburg.de

Die Stadträte müssen die Möglichkeit haben sowohl zuhause am eigenen PC über ein E-Mail Programm ihrer Wahl als auch weltweit über einen Webmail Zugang Zugriff auf diese E-Mails haben.

Was für die Mitarbeiter der Verwaltung recht ist, sollte für die Stadträte nur billig sein.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (BF), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: Offen

Einladungen per E-Mail (30.08.2007)


Die Ausschussgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Wasserburg und Bürgerforum beantragt, dass zukünftig die Einladungen zu Stadtratssitzungen und Sitzungen seiner Ausschüsse an die Stadtratsmitglieder mit E-Mail Zugang auch per E-Mail verschickt werden. Es existieren mittlerweile ausreichend Instrumente die Einladungen falls notwendig auch entsprechend und ausreichend verschlüsselt zu versenden.

Zur Begründung:

In einer Zeit, in der Internet und E-Mail alles andere als Fremdwörter sind, fast jeder einen E-Mail Zugang hat und das Papierlose Büro mehr als nur ein Schlagwort ist, sollten wir uns den Entwicklungen anschließen, statt verschließen. In anderen Gemeinden ist dieses Vorgehen schon lange Usus. Falls Notwendig sind Verschlüsselungen ohne weiteres und ohne großen Aufwand möglich. Zudem dürfte das Versenden der Einladungen per E-Mail eine Einsparung gegenüber den bisherigen Versandkosten bringen.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (BF), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: Offen

Sperrung der Hofstatt, der Herrengasse und der Salzsenderzeile für den PKW und LKW Verkehr während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes (03.08.2007)


Die Ausschussgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Wasserburg und Bürgerforum beantragt hiermit Folgendes:

Der Stadtrat möge beschließen, dass während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes die Hofstatt, die Herrengasse und die Salzsenderzeile für den PKW und LKW Verkehr gesperrt werden.

Begründung:

Alljährlich zur Weihnachtszeit findet ein sehr schöner Weihnachtsmarkt in der nicht minder schönen Altstadt Wasserburgs statt. Dieser Weihnachtsmarkt ist sehr beliebt und zieht auch Besucher aus der Ferne an. Dass die Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes etwas dürftig organisiert sind. (Zum Beispiel am Samstag Vormittag geschlossen) beeinträchtigt aus unserer Sicht zwar die Attraktivität, aber noch schlimmer wiegt der PKW und LKW Verkehr während der Öffnungszeiten des Weihnachtsmarktes. Die vielen Besucher werden ständig gestört und was für die Autobefürworter aber auch schlimm sein muss: Die Autofahrer werden in Ihrem Fahrverhalten stark beeinträchtigt. Es ist auch eine Frage der Sicherheit, da der Weihnachtsmarkt in der dunklen Jahreszeit stattfindet und sich auch sehr viele Kinder dort Aufhalten, sehen wir diese wie auch alle anderen Besucher des Weihnachtsmarktes stark gefährdet.

Ohnehin sind zu dieser Zeit Parkplätze nur schwer zu finden und in der Anzahl dezimiert. Sodass der Parksuchverkehr - um nichts anderes dürfte es sich schließlich handeln - ohne weiteres Ausgesperrt werden könnte und somit die Attraktivität des Weihnachtsmarktes in der schönen Altstadt ohne großen Aufwand immens gesteigert werden kann.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (BF), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: abgelehnt

Einführung eines dynamischen Parkleitsystems (03.08.2007)


Die Ausschussgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Wasserburg und Bürgerforum beantragt Folgendes:

Zur Vermeidung unnötigen Parksuchverkehrs und gleichmäßiger Auslastung der bestehenden Pkw-Stellflächen wird im Bereich der Zufahrten zur Wasserburger Altstadt ein dynamisches Parkleitsystem eingerichtet.

Begründung:

Während das Parkhaus in der Überfuhrstraße tagsüber stark ausgelastet ist, stehen im Parkhaus Kellerstraße die Parkplätze in den obersten Stockwerken auch während der Geschäftszeiten regelmäßig leer. Mit dem beantragten Parkleitsystem wird eine gleichmäßigere Auslastung der bereits vorhandenen Parkflächen angestrebt. Parksuchverkehr kann minimiert werden. Außerdem kann man feststellen, wie groß der Bedarf für eine Erweiterung des Parkhauses in der Überfuhrstraße wirklich ist.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (BF), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: abgelehnt, weil Parkplätze angeblich überall oder nirgends frei wären. Derweil wird an einer Erweiterung des Parkhauses Überfuhrstraße weitergeplant, während das Dachgeschoss des Parkhauses Kellerstraße weiterhin leer steht.

Ausweisung der Bushaltestelle am Reitmehringer Bahnhof als Fahrspur ausschließlich für Busse (03.08.2007)


Die Ausschussgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Wasserburg und Bürgerforum beantragt hiermit Folgendes:

Der Stadtrat möge beschließen, dass die Bushaltestelle am Reitmehringer Bahnhof für den allgemeinen Verkehr gesperrt und als eine Fahrspur ausschließlich für Busse ausgewiesen wird.

Begründung:

Die Bushaltestelle am Bahnhof Reitmehring wurde eben erst von der Stadt Wasserburg mit großem Aufwand neu gestaltet. Dabei wurde auch an einen Bereich gedacht, in welchem Pkw zum Zu- und Aussteigen von Mitfahrern kurz halten können (sog. Kiss&Ride-Spur). Schon kurz nach der Einweihung zeigt sich allerdings, dass diese Einrichtung kaum genutzt wird, weil Pkw-Fahrer i.d.R. hierfür lieber die eigentliche Busspur nutzen, da der Weg zum Bahnsteig von hier aus nochmals um wenige Meter kürzer ist.

Nachdem die Zufahrt der Linienbusse zur Bushaltestelle in einer scharfen Linkskurve erfolgt, reicht oftmals schon ein einzelner ungünstig stehender Pkw aus, um den Busverkehr zu behindern.

Mit der Ausweisung einer reinen Busspur und der Sperrung für den allgemeinen Verkehr könnte man mit relativ geringem Aufwand dazu beitragen, die unterschiedlichen Bereiche des neu geschaffenen Umsteigepunktes ihrer ursprünglich zugedachten Funktion zuzuführen.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (BF), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: abgelehnt

Bürgersaal Reitmehring (11.07.2007)


Die Ausschussgemeinschaft beantragt, die ab kommenden Jahr in der Grundschule Reitmehring frei werdenden Klassenzimmer umzubauen und als Bürgersaal den Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung zu stellen. Die notwendigen Mittel sind im Haushalt 2008 einzustellen.

Zur Begründung:

Durch die Hauptschulreform der CSU, die von uns immer abgelehnt wurde und wird, werden die Reitmehringer Hauptschülerinnen und Hauptschüler ab kommenden Schuljahr nach Wasserburg fahren müssen. Dadurch werden Klassenzimmer frei. Hier bietet es sich an, dass die beiden Klassenzimmer die sich über der Fahrzeughalle der Feuerwehr Attel/Reitmehring befinden, zu einem Bürgersaal umgebaut und den Reitmehringer Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen, wie es auch ursprünglich während der Planung der Fahrzeughalle angedacht war.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (BF), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: Soll umgesetzt werden

Antrag zum Einbau eines Beamers und einer Leinwand in den Sitzungssaal (11.07.2007)


Die Ausschussgemeinsschaft beantragt die Vorlage eines Konzepts und Angebots für den Einbau eines Beamers und einer Leinwand im Sitzungssaal.

Antragsteller: Adil Oyan (Grüne), Lenz Huber (BF), Sepp Baumann (FW), Herrmann Budenhofer (FW)

Ergebnis: Konzept wird erstellt

Antrag auf Lärmsanierung der Rosenheimer Straße (07.03.2007)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Die Ausschussgemeinschaft Bündnis 90/Die Grünen, Freie Wähler Wasserburg und Bürgerforum beantragt:

Die Stadtverwaltung beauftragt ein Lärmschutzgutachten, um zu prüfen, inwieweit die Wohnbebauung entlang der Rosenheimer Straße im Bereich Burgerfeld bzw. Doblsiedlung und Hochgarten durch eine Lärmschutzwand vom Verkehrslärm entlastet werden kann.

Bei einer nennenswerten Entlastungswirkung sind Mittel für die Errichtung einer Lärmschutzwand im nächsten Haushalt vorzusehen. Gleichzeitig ist zu prüfen, inwieweit die Anwohner an einer solche Maßnahme beteiligt werden können, bzw. ob hierfür Mittel aus Förderprogrammen abrufbar sind.

Begründung:

Die Diskussion um die geplante Südspange zeigte deutlich, dass den Anwohnern stark befahrener Staatsstraßen die mit dem dortigen Verkehr verbundenen Belastungen, insbesondere die Lärmbelastung, nicht länger zuzumuten sind. Unabhängig davon, ob die Südspange durch die in der Stadtratssitzung vom 01.03.2007 getroffenen Beschlüsse nun kommen wird oder nicht, wird jedoch durch das vorliegende Verkehrsgutachten deutlich, dass die Entlastungswirkungen für die Stadt Wasserburg gering ausfallen würden. Die Lärmpegelminderung durch die vom Gutachten prognostizierte Reduzierung der Verkehrsmenge um ca. 15% beträgt überschlägig (gemäß VCD Verkehrslärmrechner) 0,7 dB(A) und ist für das menschliche Ohr nicht wahrnehmbar.

Durch die beiderseitige Böschung entlang der Rosenheimer Straße steht allerdings zu erwarten, dass eine hochabsorbierende Lärmschutzwand an der oberen Böschungskante bereits bei geringer Höhe einen spürbaren Entlastungseffekt nach sich ziehen könnte. Durch den starken Bewuchs an der Böschung sowie eine zusätzlich vorzunehmende Bepflanzung der Lärmschutzwand durch Rankgewächse könnte diese zudem sehr stadtbildverträglich gestaltet werden.

Da die Wirksamkeit von Lärmschutzwänden erst ab einer gewissen Mindestlänge einsetzt, kann der einzelne Grundstückbesitzer durch eine private Lärmschutzwand auf eigenem Grund nur sehr wenig ausrichten. Die Stadt sollte deshalb als Bauträger einer größeren, übergeordneten Maßnahme auftreten.

Mit freundlichen Grüßen

Adil Oyan

Sprecher Ausschussgemeinschaft im Namen der Antragsteller:

Josef Baumann (FW), Adil Oyan (Grüne), Lorenz Huber (Bürgerforum), Dr. Hermann Budenhofer (FW)

Ergebnis: abgelehnt, der Antrag wird zwar als Anregung ans zuständige Straßenbauamt weitergeleitet, was allerdings nicht viel bringen wird.

Ortstafel Gabersee (22.02.2007)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Wir beantragen die Aufstellung der Verkehrszeichen „Ortstafel" 310 (Hier beginnt) und 311 (Hier endet) nach § 42 StVO mit der Aufschrift „Gabersee" an den Ortseinfahrten bzw. -ausfahrten des Stadtteils Gabersee.

Zur Begründung:

Wie Sie wissen wurde das Bezirksklinikum Gabersee mit Wirkung zum 01.01.2007 in Inn-Salzach-Klinikum umbenannt. Zur Begründung der neuen Namensgebung wurden u.a. Stigmatisierung genannt und dass „Gabersee" ein Kunstbegriff sei. Für uns ist Gabersee nicht nur ein ehemaliges Klinikum sondern ein historisch gewachsener Teil unserer Stadt (Stadtteil). In diesem Stadtteil leben und wohnen Menschen. Die Adresse dieser Menschen lautete schon immer Gabersee Haus Nr. XY. Das Argument der Stigmatisierung kann nur historischer Unkenntnis entspringen und lässt den nötigen Respekt gegenüber der ehemals gleichnamigen Einrichtung und den Menschen die dort Leben vermissen. Unstrittig liegt das Inn-Salzach-Klinikum im Stadtteil Gabersee und unstrittig leben in diesem Stadtteil auch Menschen, die zum Teil mit der Klinik nichts zu tun haben. Wie sieht das denn aus, wenn diese zukünftig erklären müssten im Inn-Salzach-Klinikum zu wohnen? Solange das heutige Inn-Salzach-Klinikum noch Bezirksklinikum Gabersee hieß, war der Ortsname auch immer automatisch mit dem Kliniknamen verbunden. Seit 01.01. dieses Jahres ist das nicht mehr so. Dass sich die Klinik vom Ortsnamen emanzipiert, sei ihr zugestanden, dass damit der Ortsname, ja sogar der Ortsteil von der Landkarte verschwinden soll ist aber nicht hinzunehmen. Aus diesem Grund bitten wir Sie darum, sich dafür einzusetzen, dass der Stadtteil Gabersee seine ihm zustehenden Ortstafeln erhält.

Mit freundlichen Grüßen

Adil Oyan

Sprecher Ausschussgemeinschaft im Namen der Antragsteller:

Antragsteller:

Josef Baumann (FW), Adil Oyan (Grüne), Lorenz Huber (Bürgerforum), Dr. Hermann Budenhofer (FW), Peter Stenger (SPD)

Ergebnis: im Bauausschuss einstimmig angenommen

Förderung Belacqua (11.01.2007)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Wir beantragen eine Neuausrichtung der Förderung des Theaters Belacqua.

Zur Begründung:

Wie Sie wissen ist das Belacqua eine GmbH und erhält unter anderem eine Förderung vom Land, die - so wurden uns gesagt - an eine Förderung durch die Stadt gekoppelt ist.

Das Belacqua erhält aus der Anna Klammer Kulturstiftung exklusiv jährlich 30.000.- € (HHSt.: 8950 7170) [Stadtratsbeschluss 92 vom 26.09.2002]

Demgegenüber stehen kulturelle „Zuschüsse" im Stadthaushalt von:

  • 3.000.- € für das Nationenfest, (HHSt.: 3000 7000)
  • 6.000.- € Förderung Bildende Kunst [AK 68] (HHSt.: 3213 7000)
  • 5.000.- € für die Theatertage, Belacqua (HHSt.: 3311 7170)
  • 24.600.- € für die Musikpflege [u.a. Stadtkapelle] (HHStn.: 3322 7000, 7010, 7020)
  • 4.500.- € für das Musikpädagogische Institut (HHSt.: 3333 7000)
  • 5.000.- € Heimatpflege und sonstige Kulturpflege (HHSt.: 3400 7000)

Also in der Summe 48.100.- € im Bereich der Kunst und Kultur. Eine Summe, die aus unserer Sicht durchaus gerechtfertigt ist, ja sogar höher sein könnte. Dazu weiter unten mehr.

In der Satzung der Anna Klammer Kulturstiftung ist klar geregelt wofür die Gelder verwendet werden dürfen:

§ 2 Stiftungszweck

Zweck der Stiftung ist die Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Wasserburg a. Inn.

Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie unterstützt und fördert

1. Einrichtungen und Veranstaltungen kultureller Art, die von öffentlichen-rechtlichen Institutionen getragen oder veranstaltet werden,

2. die Sicherung des kulturellen und künstlerischen Erbes durch die Unterstützung des Erwerbs von kultur- oder kunsthistorisch bedeutenden Werken für öffentliche Sammlungen,

3. künstlerisch oder kulturell tätige Vereine, Verbände oder Einzelpersonen.

Der Vollständigkeit halber erwähnen wir noch den § 3 Abs. 2 mit:

(2) Sämtliche Mittel dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Dabei ist vorrangig der betriebsfähige Unterhalt bestehender öffentlicher Einrichtungen mit kultureller Zweckbestimmung zu fördern.

Aus unserer Sicht wird in der Satzung ausgeschlossen, dass private, wirtschaftliche Unternehmen, wie es zum Beispiel die Belacqua GmbH ist, gefördert werden darf. Das Belacqua ist eine GmbH und keine Einrichtung die von öffentlich-rechtlichen Institutionen getragen wird, die Ausgaben dürften auch nicht unter § 2 Punkt 2 - Sicherung des kulturellen und künstlerischen Erbes durch die Unterstützung des Erwerbs von kultur- oder kunsthistorisch bedeutenden Werken für öffentliche Sammlungen und schon gar nicht unter § 2 Punkt 3 - künstlerisch oder kulturell tätige Vereine, Verbände oder Einzelpersonen fallen.

Aus diesem Grund halten wir die exklusive Ausschüttung der Gelder aus der Stiftung an die Belacqua GmbH für schlicht unzulässig.

Aus diesem Grund schlagen wir folgende Regelung vor:

Verschiebung der Zuschüsse aus folgenden bisherigen Haushaltsstellen zur Anna Klammer Kulturstiftung wie folgt:

  • HHSt.: 3000 7000: 500.- € für das Nationenfest, 2.500.- € aus der Anna Klammer Kulturstiftung
  • HHSt.: 3213 7000: 1.000.- € Förderung Bildende Kunst [AK 68], 5.000.- € aus der Anna Klammer Kulturstiftung
  • HHSt.: 3311 7170 35.000.- € für die Theatertage, Belacqua*
  • HHStn.: 3322 7000, 7010, 7020: 8.100.- € für die Musikpflege [u.a. Stadtkapelle], 12.500.- € aus der Anna Klammer Kulturstiftung
  • HHSt.: 3333 7000: 1.500.- € für das Musikpädagogische Institut, 3.000.- € aus der Anna Klammer Kulturstiftung
  • HHSt.: 3400 7000: 2.000.- € Heimatpflege und sonstige Kulturpflege, 3.000.- € aus der Anna Klammer Kulturstiftung

Dies ergibt in der Summe 48.100.- € aus dem Haushalt (wie gehabt) und 30.000.- € Förderung aus der Anna Klammer Kulturstiftung (wie gehabt)

* Dies beinhaltet den Zuschuss über 5000.- € vom Hauptausschussbeschluss vom 20.07.2006 und zusätzlich 30.000.- € Förderung aus dem neu zu fassenden Beschluss.

Weil wir der Meinung sind, dass die Förderung von Kunst und Kultur durchaus aufgestockt werden kann, beantragen wir in HHSt.: 3311 7000 zusätzlich 7.500.- € zur Förderung von Theatervereinen und private Theaterunternehmen einzustellen.

Die von uns vorgeschlagene Regelung halten wir für rechtssicherer als die bisherige Vorgehensweise. Selbst wenn diese Satzungsgemäß wäre, hat die Tatsache, dass die Belacqua GmbH ausschließlicher Nutznießer der Anna Klammer Kulturstiftung ist, immer ein „Geschmäckle". Das haben die verantwortlichen der Belacqua GmbH aber nicht verdient, zumal sie nicht mal etwas dafür können. Wir stehen in der Verantwortung die Finanzierung möglichst gerecht, transparent und vertretbar zu gestalten.

Mit freundlichen Grüßen

Adil Oyan

Sprecher Ausschussgemeinschaft

2006


Sperrung von Hofstatt, Schustergasse, Färbergasse, Herrengasse, Salzsenderzeile für den Verkehr zu bestimmten Zeiten (16.10.2006)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beantragen die Sperrung der von Hofstatt, Schustergasse, Färbergasse, Herrengasse, Salzsenderzeile für den Verkehr von jeweils Freitag 20 Uhr bis Montag 06 Uhr und an Feiertagen von Vortag 20 Uhr bis zum darauffolgenden Werktag 06 Uhr - Anlieger frei, wobei das Anliegen in diesem Bereich etwas kaufen zu wollen, oder einen Parkplatz zu suchen nicht als solches gelten würde. Zeitgleich mit der Einführung regen wir wenigstens für die Anfangszeit stärkere Kontrollen an.

Zur Begründung:

Wir sind überzeugt, dass die Sperrung dieses Bereichs von Vorteil nicht nur für die Anwohner, sondern auch für die Geschäftsleute wäre. Eine generelle Sperrung dieses Kernbereichs erscheint uns mit den derzeitigen Mehrheiten im Stadtrat nicht machbar. Wir hoffen aber, dass die Gegner einer Sperrung diesem Kompromissvorschlag zumindest für eine Testphase zustimmen können um nach einer bestimmten Zeit ein Fazit zu ziehen. Schon jetzt ist dieser Bereich relativ oft bei stattfindenden Festen und Märkten gesperrt. Gerade auch der Samstägliche Grüne Markt würde von einer solchen Regelung profitieren. Die Eröffnung des Grünen Marktes mit einem sehr hohen Verkehrsaufkommen sollte Ihnen noch in Erinnerung sein. Frische Waren, die ständigen Autoabgasen in nicht unerheblichem Umfang ausgesetzt sind, sind keine gute Werbung. Weder für die Fieranten noch für die Stadt. In vielen Städten, mit wesentlich größeren Altstadtkernen ist so etwas schon seit Jahrzehnten eine Selbstverständlichkeit. Warum sollte es in Wasserburg nicht auch eine Verkehrsfreie Zone geben, die die Stadt und das Leben in der Stadt verschönert?

Mit freundlichen Grüßen

Adil Oyan

Antragsteller: Adil Oyan, Lorenz Huber, Dr. Hermann Budenhofer, Josef Baumann

Ergebnis: abgelehnt

Tagesparkgebühr für neue Parkplätze bei ehemaligen Baywa Turm (16.10.2006)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wir beantragen die Einführung einer Tagesparkgebühr für die neu entstehenden Parkplätze beim ehemaligen Baywa Turm.

Zur Begründung:

Wie jeder Parkraum, wird auch dieser Parkraum Kosten für die Stadt Wasserburg verursachen. Hier erscheint es uns nur Recht und Billig, dass diejenigen, die diese Kosten verursachen - die Autofahrer - auch daran wenigstens beteiligt werden. Um den Aufwand möglichst klein zu halten, schlagen wir eine Tagesparkgebühr vor. Über die Höhe ist zu entscheiden.

Mit freundlichen Grüßen

Adil Oyan

Antragsteller: Adil Oyan, Lorenz Huber, Dr. Hermann Budenhofer, Josef Baumann

Ergebnis: abgelehnt

Antrag Übernahme der Kosten für Vorschulkinder (16.10.2006)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft beantragt die Übernahme der Kindergartengebühren für Vorschulkinder der Stadt Wasserburg durch die Heiliggeist-Spital Stiftung respektive Stadt Wasserburg.

Zur Begründung:

Aus der Satzung der Heiliggeist-Spitalstiftung: In der Stadt Wasserburg a. Inn bestanden seit alters her zahlreiche Stiftungen, die vor allem die Zwecke verfolgten, ein Altersheim zu betreiben und daneben „armen Schulkindern" durch Sachzuwendungen die angemessene Bekleidung und Ernährung zu sichern. Außerdem sollten die städtischen Kindergärten und die städtischen Badeanstalten unterstützt werden. Alle Stiftungen, die diesen Zwecken dienten, wurden im Jahre 1958 unter der Bezeichnung „Heiliggeist-Spitalstiftung Wasserburg a. Inn" zusammengefasst. Aus § 2 Stiftungszweck:

(1) Die Stiftung fördert

  • die Wohnungsfürsorge für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger
  • die städtischen Kindergärten
  • die städtischen Badeanstalten
  • die außerschulische Betreuung schulpflichtiger Kinder.

Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

Kinder sind neugierig. Vom ersten Tag an. Sie wollen lernen und entdecken. Je besser sie dabei von Anfang an unterstützt werden, umso stärker ist ihr Start ins Leben.

"Kinder sind das köstlichste Gut" (Art. 125 BV), sagt die Bayerische Verfassung. Wir wollen, dass alle Kinder früh und stark starten können. Jedes Kind sollte nach seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen gefördert werden.

Wir wollen deshalb die Förderung der Kleinen auf eine völlig neue Basis stellen. Wer Kinder fördert und in ihre Bildung investiert, investiert in die Zukunft. Deshalb wollen wir eine Chance für alle Kinder der Stadt Wasserburg. In diesem Zusammenhang brauchen wir auch bessere Bedingungen für Spracherziehung und Integration.

Wir wollen die Bildung gescheit machen, gleich von Anfang an, denn auf den Anfang kommt es an.

Kinder mit guter Bildung haben bessere Chancen in der Gesellschaft. Dennoch gehen einige Kinder nicht wenigstens das letzte Jahr vor der Einschulung in den Kindergarten, wo sie auf die Schule vorbereitet werden und viele wichtige Sachen und Grundsätze lernen. Um dem entgegenzuwirken bietet es sich aus unserer Sicht an, dass die Stadt die Kosten für diese Gruppe übernimmt und somit das letzte Jahr vor der Einschulung für Kinder aus Wasserburg kostenlos wird. Damit soll erreicht werden, dass möglichst alle Kinder in den Genuss einer Vorschule kommen. Dies ist insbesondere für Kinder aus sozial schwachen Familien und mit Migrationshintergrund wichtig.

Eine Stadt, die sich leisten kann, die Haltungskosten für zwei große Parkhäuser aus eigener Tasche zu zahlen, sollte es sich erst recht leisten können in die Zukunft der Kinder zu investieren.

Mit freundlichen Grüßen

Adil Oyan

Antragsteller: Adil Oyan, Lorenz Huber, Dr. Hermann Budenhofer, Josef Baumann

Ergebnis: abgelehnt

Antrag Öli (16.10.2006)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft beantragt die Einführung eines Sammel- und Verwertungssystems für Altspeiseöl und -fett aus Haushalten und Gastronomie. Hierzu bietet sich unseres Erachtens das schon vorhandene und in vielen Kommunen bewährte „Öli - System" an.

Damit soll eine saubere und effiziente Sammlung von gebrauchtem Speisefett und -öl und dessen Verwertung zu Biodiesel und Ökostrom ermöglicht werden.

Das recycelte Speiseöl soll als flüssige Biomasse zur Produktion von Biodiesel und Ökostrom genutzt werden. Achtlos ins WC oder den Abfluss geleertes Altspeiseöl und -fett verursacht hartnäckige Ablagerungen, die teure Reinigungs- und Reparaturarbeiten notwendig machen.

Öle und Fette verstopfen die Rohre und können im öffentlichen Kanal erheblichen Ärger verursachen.

Teure Wartungs- und Instandhaltungskosten im Bereich der kommunalen Abwasserreinigung lassen sich mit einem Sammelsystem wie das Öli vermeiden.

In Bayern wird das Öli-System von der ARGE Energie & Treibstoff aus Fett - Bayern betrieben.

Derzeit an einem solchen System beteiligte Kommunen:

Landkreis Landsberg am Lech - Dießen am Ammersee (seit Januar 2005), AWG Donau-Wald mit den angeschlossenen Landkreisen und Städten (seit April 2004), Landkreis Deggendorf, Landkreis Freyung-Grafenau, Landkreis Passau, Landkreis Regen, Stadt Passau, Stadt Landshut, Landkreis Miesbach

Mit freundlichen Grüßen

Adil Oyan

Antragsteller: Adil Oyan, Lorenz Huber, Dr. Hermann Budenhofer, Josef Baumann

Ergebnis: abgelehnt, da Altölsammlung bereits praktiziert wird. Allerdings war dies selbst der Verwaltung zunächst unbekannt. für diese Erkenntnis musste erst am Bauhof nachgefragt werden

Antrag Ortsteilzentrum Reitmehring (09.02.2006)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Die Ausschussgemeinschaft beantragt mit den Eigentümern beziehungsweise dem Makler des Grundstückes Flurnummer 1454...3 in Reitmehring (Ecke Waldweg/Seestraße) Kaufverhandlungen zum Zwecke des Erwerbes durch die Stadt Wasserburg a. Inn zu führen. Als Gegenfinanzierung schlagen wir soweit keine Haushaltsmittel vorhanden sind den Verkauf des Zweifamilienhauses Nordstraße 10 in Reitmehring vor.

Zur Begründung:

Reitmehring hat ca. 1500 Einwohner und wird in den nächsten Jahren auf bis über 2000 Einwohner anwachsen. Außer den Räumlichkeiten in Schule und Kindergarten sind keinerlei Möglichkeiten vorhanden Vereins- und Jugendarbeit zu betreiben. Außerdem können keine Festlichkeiten abgehalten werden. Auf oben genannten Grundstück dessen Vorteile die Größe und Zentrumsnähe sind, könnten Ein Bürger- und Jugendzentrum geschaffen werden. Außerdem bestünde auf dem Gelände Platz für einen Kinderspielplatz. Wir hoffen dass die Stadt Wasserburg die Notwendigkeit eines Erwerbes erkennen hier in die Zukunft in Reitmehring investieren.

Mit freundlichen Grüßen

Adil Oyan

Antragsteller: Adil Oyan, Lorenz Huber, Dr. Hermann Budenhofer, Josef Baumann

Antrag Informationsfreiheit (09.02.2006)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft beantragt, dass ab sofort die Unterlagen der öffentlichen Tagesordnungspunkte der Stadtrats- und aller Ausschusssitzungen (Inklusive Werkausschuss, exklusive Rechnungsprüfungsausschuss) den Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden. Wir stellen uns hierbei vor, dass die Unterlagen ab Montag der „Sitzungswoche" an einem noch zu bestimmenden Ort im Rathaus zur Einsicht ausliegen. Hierzu sollte auch die Geschäftsordnung des Stadtrates du der Stadtwerke ggf. angepasst werden.

Zur Begründung:

Die Ausschussgemeinschaft setzt sich für mehr Transparenz und Information gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern ein. Unterlagen der öffentlichen Tagesordnungspunkte von Stadtratssitzungen unterliegen keinerlei Geheimhaltung. Aus diesem Grund sollte es kein Problem sein, dass diese Unterlagen auch für die Bürgerinnen und Bürger zur Einsicht bereitgestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Adil Oyan

Antragsteller: Adil Oyan, Lorenz Huber, Dr. Hermann Budenhofer, Josef Baumann

Ergebnis: abgelehnt

Antrag zum Energiekonzept: Hackschnitzel (09.02.2006)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Die Stadt Wasserburg (136,64 ha) und die Heilig Geist Stiftung (69,27 ha) besitzen insgesamt 205,91 ha Wald in dem nicht unerhebliche Mengen des nachwachsenden und Umweltfreundlichen Heizmateriales Holz geerntet werden und in eigenen Gebäuden als Heizstoff verwendet werden kann.

Wir stellen daher folgenden Antrag:

Die Stadtverwaltung lässt von der Waldbesitzervereinigung zusammen mit dem Forstamt prüfen welche Menge an Hackschnitzel nachhaltig aus den städtischen Waldungen geerntet werden und in städtischen Gebäuden bei evtl. anstehenden Erneuerungen der Heizung oder zusätzlich zu bestehenden als Heizmaterial eingesetzt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen

Adil Oyan

Antragsteller: Adil Oyan, Lorenz Huber, Dr. Hermann Budenhofer, Josef Baumann

2005


Antrag auf Errichtung von Durchfahrtssperren und Fahrwegverengungen in den Fußgängerzonen nördliche und südliche Schustergasse (02.12.2005)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Zur besseren Durchsetzung der bestehenden Verkehrsregeln beantragt Bündnis 90/Die Grünen (bzw. die Ausschussgemeinschaft) folgende Maßnahme:

Errichtung von jeweils einem kippbaren Pfosten an jeweils einem Ende der Fußgängerzonen "nördliche Schustergasse" und "südliche Schustergasse" zur Verhinderung von illegalen Durchfahrten sowie eine Fahrwegsverengung (z.B. durch Blumenkübel) am jeweils entgegengesetzten Ende.

Begründung:

Die Probleme bei der Durchsetzung bestehender Verkehrsregeln nehmen in der Wasserburger Altstadt immer mehr zu. Zwar ist der Stadtrat dem Antrag der Ausschussgemeinschaft auf eine kommunale Verkehrsüberwachung gefolgt, doch soll sich diese nach Aussage des Bürgermeisters auf Geschwindigkeitskontrollen beschränken. Als Reaktion auf die kommunale Verkehrsüberwachung wird sich jedoch die Polizei dem Vernehmen nach bei ihren Verkehrskontrollen auf Bereiche außerhalb des Stadtgebietes konzentrieren, so dass zu befürchten ist, dass Verstöße gegen die StVO im Stadtgebiet in noch stärkerem Maße ungeahndet bleiben.

Ein besonders augenfälliges Problem stellt hierbei die regelmäßige Missachtung der beiden Fußgängerzonen nördliche und südliche Schustergasse dar.

Auch im Fußgängerzonenbereich der Salzsenderzeile war dieses Verhalten häufig zu beobachten, bis durch die Errichtung eines Pfostens als Durchfahrtssperre das Problem auf einfache und kostengünstige Art wirksam behoben wurde.

Eine solche Lösung scheint auch für die Fußgängerzonen in der Schustergasse die vielversprechendste Möglichkeit, Verstöße gegen die geltenden Verkehrsregeln präventiv zu unterbinden und so personalaufwändige Kontrollen ebenso zu vermeiden, wie das Ausstellen von kostenpflichtigen Verwarnungen. Eine solche Lösung müsste also gerade denjenigen entgegenkommen, die um den Ruf Wasserburgs als autofreundliche Stadt besorgt sind.

Ebenfalls dem Vorbild Salzsenderzeile folgend, sollte an der jeweils frei bleibenden Seite der Fußgängerzonen eine deutliche Fahrbahnverengung (z.B. durch Pflanzkübel oder Bänke) den Beginn der veränderten Nutzung verdeutlichen.

Antragsteller: Adil Oyan, Lorenz Huber, Dr. Hermann Budenhofer, Josef Baumann

Ergebnis: abgelehnt

Antrag auf Aufhebung des Stadtratsbeschlusses 172 vom 23.11.1995 (02.11.2005)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantrage ich die Aufhebung des Stadtratsbeschlusses 172 vom 23.11.1995, wonach Werbung mittels Plakatständern und ähnlichen Werbeanlagen nur für im Stadtbereich stattfindende Veranstaltungen deren Aufstellung von der Stadt Wasserburg a. Inn genehmigt wurde zulässig ist. Insbesondere rege ich an, auch weitere Plätze zur Aufstellung von Plakatständern, oder ähnlichen Werbeanlagen im Stadtteil Reitmehring zuzulassen.

Antragsteller: Adil Oyan

Einführung einer kommunalen Verkehrssicherheits-Überwachung mit dem kommunalen Zweckverband "Kommunale Verkehrssicherheit Bayern" (17.03.2005)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft Freie Wähler Reitmehring-Attel, Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerforum beantragt hiermit Folgendes:

1) Die Stadt Wasserburg richtet eine kommunale Verkehrsüberwachung sowohl für den fließenden als auch den ruhenden Verkehr ein, zunächst probeweise für ein Jahr (mit Auswertung insgesamt 15 Monate) mit dem Zweckverband "Kommunale Verkehrssicherheit in Bayern" .

2) Aufgabe dieser Verkehrsüberwachung ist es, insbesondere Verkehrsverstöße (v.a. Geschwindigkeitsübertretungen) in Tempo 30- und verkehrsberuhigten Zonen und bei Schulen und Kindergärten zu ahnden. Ebenso verkehrsbehinderndes Parken an neuralgischen Verkehrspunkten und Dauerparken in ausgewiesenen Ladezonen.

3) Die Verkehrsüberwachung soll ausdrücklich im gesamten Stadtgebiet sowie zu allen Tageszeiten und an allen Wochentagen erfolgen.

4) Anfallende Überschüsse werden für verkehrssichernde Maßnahmen (z.B. Schulwegsicherheit) eingesetzt.

Begründung:

Die Verkehrsführung in der Wasserburger Altstadt, aber auch Verkehrsprobleme in anderen Stadtteilen beschäftigen den Stadtrat nicht erst seit kurzem. Gleiches gilt für die Belange des ruhenden Verkehrs, wo ja kürzlich eine Neuregelung für Kurzparkzonen in den städtischen Parkhäusern beschlossen wurde.

Unabhängig davon, welche Regelungen getroffen wurden, bzw. noch werden, ist zu deren Einhaltung auch ein gewisses Maß an Überwachung erforderlich. Ein solches Mindestmaß ist jedoch bei der derzeitigen personellen Besetzung der kommunalen Verkehrsüberwachung der Stadt Wasserburg nicht gegeben, bzw. nur bruchstückhaft möglich, und auch nur auf den ruhenden, nicht aber den fließenden Verkehr bezogen. Die Folgen sind in der Stadt an beinahe jeder Ecke zu begutachten.

Eine personelle Aufstockung der städtischen VerkehrsüberwacherInnen erscheint bei der derzeitigen Finanzlage der Stadt nicht realistisch, zumal verstärkte Kontrollen zwar als durchaus beabsichtigten Effekt eine bessere Disziplin bei den Autofahrerinnen und Autofahrern nach sich ziehen würde, was bei den dann sinkenden Einnahmen die Refinanzierung des personellen Mehraufwandes unmöglich machen würde.

In vielen Kommunen in Bayern wurden bereits gute Erfahrungen mit dem Zweckverband "Kommunale Verkehrssicherheit Bayern" gemacht. Auch und gerade Orte von vergleichbarer Größe wie die Stadt Wasserburg (Haag, Kirchseeon, Waldkraiburg) gehen diesen Weg. Zusätzliche Kosten für die Stadt sind nicht zu erwarten, eher im Gegenteil. Der personelle Aufwand kann vom Zweckverband "kommunale Verkehrssicherheit Bayern" flexibel gestaltet und dem Überwachungsbedarf laufend angepasst werden. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die Autofahrerinnen und Autofahrer den Umfang der Kontrollen durch das eigene Verhalten letztlich selbst bestimmen.

Durch eine Ausweitung der Zuständigkeit der kommunalen Verkehrsüberwachung auch auf den fließenden Verkehr sowie die Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet versprechen wir uns mehr Verkehrssicherheit gerade für die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Kinder, Senioren). Hierbei möchten wir nur einmal an die Stadtteilbürgerversammlungen der letzten Jahre, v.a. in Reitmehring erinnern, wo seitens der Bürgerinnen und Bürger immer wieder die unangepasste Fahrweise in den Bereichen Bahnhofstraße, Megglestraße/Antoniussiedlung und Seestraße moniert wurde.

Adil Oyan

Ergebnis: angenommen

Öffentliche Behandlung von Anträgen, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigten Ansprüchen einzelner entgegenstehen (17.03.2005)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Kölbl,

angesichts der in der Vergangenheit immer wieder vorgekommenen Verstöße gegen Art. 52 der Bayer. GO bitte ich Sie im Namen der Ausschussgemeinschaft nachdrücklich in Zukunft die öffentliche Behandlung von Anträgen, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigten Ansprüchen einzelner entgegenstehen zu beachten. Leider ist die öffentliche Behandlung von Anträgen, die nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigten Ansprüchen einzelner entgegenstehen keine Selbstverständlichkeit. So geschehen bei der Bauausschusssitzung am 08. März 2005, nichtöffentliche Behandlung des Antrages der CSU -Fraktion auf Einführung einer Bewohner-Kurzparkberechtigung. Auch eine Absprache zwischen Antragsteller und Verwaltung berechtigt nicht, diesen offensichtlich nicht der Geheimhaltung unterliegenden Antrag in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln. Als etwas gravierender betrachte ich die Beratung des Antrages der Ausschussgemeinschaft zur Einrichtung eines Energiemanagements in der nichtöffentlichen Sitzung des Grundstücks- und Wohnungsausschusses am 10. März 2005. Trotz meines Hinweises auf die Gemeindeordnung und der Bitte dieser nachzukommen und diesen Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln (Telefonisch am Vormittag des 03. März) wurde dieser Antrag im nichtöffentlichen Teil als (wie vorgesehen) letzter Tagesordnungspunkt behandelt.

Anträge nicht öffentlich beraten und Ergebnisse ggf. im Nachhinein veröffentlichen trägt dem in der Gemeindeordnung formulierten Grundsatz der Öffentlichkeit in keiner Weise Rechnung und ist meines Erachtens Rechtsbruch. Die Gemeindeordnung verlangt eine nachträgliche Öffentlichkeit nur bei Tagesordnungspunkten, die zum Zeitpunkt der Beratung der Geheimhaltung/Nichtöffentlichkeit bedürfen.

Da mündliche bzw. telefonische Absprachen nicht eingehalten werden, sehen wir es als notwendig an, die Einhaltung der Gemeindeordnung schriftlich einzufordern. Vorsorglich auch für die noch anstehenden Anträge der Ausschussgemeinschaft zur Einführung eines Nachtbadeabends im BADRIA, Contracting für kommunale Sportstätten, die Sauna generell Abends eine Stunde länger zu öffnen und sich der Popularklage des Bezirks Oberbayern und weiterer kommunaler Gebietskörperschaften wegen der ungenügenden Finanzausstattung der Kommunen anzuschließen.

Zukünftig werden wir von regelmäßigen Hinweisen auf die Gemeindeordnung absehen und weisen darauf hin, dass wir bei Widerholung nicht umhin kommen uns direkt an die kommunale Rechtsaufsicht beim Landratsamt Rosenheim zu wenden.

Ein Abdruck dieses Schreibens geht an die Sprecher der Fraktionen.

Wir bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis und Entgegenkommen.

Mit freundlichen Grüssen

Adil Oyan

Antrag auf Beteiligung an der Popularklage wegen ungenügender Finanzausstattung der Kommunen (07.02.2005)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft aus Bürgerforum, Freie Wähler Reitmehring-Attel und Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden aufgefordert, sich der Popularklage des Bezirks Oberbayern und weiterer kommunaler Gebietskörperschaften wegen der ungenügenden Finanzausstattung der Kommunen anzuschließen.

Begründung:

Dass die bayerischen Kommunen in finanziellen Nöten stecken, ist nichts Neues.

Die Finanzmisere ist mittlerweile so groß, dass viele Gemeinden keine ausgeglichenen Haushalte mehr einbringen können. Zugleich fährt die Staatsregierung eine knallharte Sparpolitik mit dem Ziel eines ausgeglichenen Staatshaushalt. Ein Staatshaushalt ohne Schulden ist zwar zu unterstützen, dies darf aber nicht dazu führen, dass das Schuldenmachen auf die Kreise, Städte und Gemeinden abgewälzt wird.

Herr Faltlhauser und Herr Stoiber wollen ein schuldenfreie Weste, was die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister machen ist ihnen egal. Die Schulden der Kommunen wachsen immer schneller. Nach den Zahlen des Landesamtes für Statistik in München haben sich die bayerischen Kommunen immer schneller verschuldet. Im Jahr 2003 ist der Schuldenstand um 1,2 Milliarden Euro auf 16,5 Milliarden Euro gestiegen. 2002 lag die Netto-Neuverschuldung bei 627,7 Millionen Euro, im Jahr zuvor lediglich bei 111,1 Millionen Euro. Pro Kopf stieg der Schuldenstand 2003 von 1066 auf 1152 Euro an.

Antragsteller: Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Contracting für kommunale Sportstätten (07.02.2005)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

neben unseren Bemühungen um die Steigerung der Attraktivität und somit der Steigerung des Umsatzes - der immerhin zu einer Verkleinerung des Verlustes führen kann - sind wir auch bemüht Kosten zu minimieren - ebenfalls mit dem Ziel den Verlust zu verkleinern. Aus diesem Grund hat sich die Ausschussgemeinschaft über Möglichkeiten des „Contractings für kommunale Sportstätten" informiert.

Wir sind dabei zu der Überzeugung gekommen, dass ein Contracting mittel- und langfristig faktisch zu Kosteneinsparungen für die BADRIA - Halle und für den BADRIA Sauna und Badekomplex führen wird.

Beim Contracting gibt es zwei Grundtypen: Anlagen-Contracting und Energiespar-Contracting.

Beide Möglichkeiten sollten wohlwollend geprüft und entsprechend ausgeschrieben werden. Während für die BADRIA - Halle ein Energiespar-Contracting ausreichend scheint, halten wir für die Sauna und Badeanlagen sowohl ein Anlagen-Contracting als auch ein Energiespar-Contracting für sinnvoll.

Um eine vernünftige Ausschreibung machen zu können benötigen wir Basisdaten der Energiekosten und bauliche bzw. technische Angaben zum Gebäude. Für das Anlagen-Contracting werden zudem benötigt: Die Ermittlung der Verbrauchskennzahlen der einzelnen Medien (Wasser, Energieträger etc.), um den Bedarf festlegen zu können. Für das Energiespar-Contracting wären der anlagenspezifische Ist-Zustand, die Art der Nutzung und weitere Daten zu den Gebäuden und technischen Anlagen einschließlich Wartungsverträge sowie rechtliche Rahmenbedingungen aufzunehmen. Darüberhinaus werden auch die Energie- und Wasserverbräuche und -kosten für die vergangenen 3 Jahre benötigt.

Im Vorfeld wäre eine Energieberatung bzw. ein sogenannter Energiecheck sinnvoll. Hier gibt es eine Vielzahl von Anbietern und Förderprogrammen, die über den Verein der Energieagenturen in Deutschland vermittelt werden können.

Antragsteller: Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Offensive Attraktivitätssteigerung ohne Umbau (31.01.2005)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

ergänzend zu unserem Antrag vom 31.01.2005 „Einführung eines Nachtbadeabends unter der Woche" beantragen wir, die Sauna generell Abends eine Stunde länger zu öffnen. Alternativ könnte die Öffnungszeit (der Sauna) um eine Stunde verschoben werden, so wie sie auch beim Nachtbadeabend um die entsprechende Stundenzahl verschoben werden könnte. Die genaue Ausgestaltung kann in der entsprechenden Diskussion erörtert werden.

Da die nächste Werkausschusssitzung erst am 28. April stattfindet und bei dieser unter Anderem der Halbjahresbericht für EW, WW und BADRIA gemäß § 4 Abs. 7der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Wasserburg a. Inn „Stadtwerke Wasserburg a. Inn" i.V.m. § 19 EBV Bayern vorgelegt wird (Der letzte Bericht wurde am 06.10.2004 vorgelegt) und wir auch hoffnungsfroh den Jahresabschluss 2002 erwarten bitten wir um die Einberufung einer zusätzlichen Werkausschusssitzung möglichst bald. Darüber hinaus erachten wir das Anliegen „Öffnungszeiten Sauna und Badebetrieb BADRIA" für dringlich. Nicht zuletzt auch wegen der bestehenden konkurrierenden Einrichtungen (Schwitzkasten, Therme Erding...) Im Rahmen unserer Offensive „Attraktivitätssteigerung ohne Umbau" regen wir auch einen Newsletter an, in den sich die Besucher entweder über Formblätter an der Kasse und/oder Eintrag über die Website mit jederzeitiger Austragungsmöglichkeit eintragen können. Hierüber können die Besucher dann über Sonderaktionen im BADRIA - auch über Termine in der BADRIA Halle informiert werden. Bei der Einrichtung eines solchen Newsletterscripts auf der Website ist Herr Oyan von der Ausschussgemeinschaft gerne bereit behilflich zu sein. Die Möglichkeit PHP Scripte auf dem Server ausführen zu dürfen wird als selbstverständlich vorausgesetzt.

Die Ausschussgemeinschaft ist erstaunt über die frühe Schließung am sogenannten „Unsinnigen Donnerstag" und regt an, an diesem zukünftig nicht früher zu schließen, sondern im Gegenteil einen Themenabend anzubieten. Zumindest sollte dies getestet werden. Das Ausgehverhalten richtet sich in der Regel auf die Zeit nach 21 h. Bis dahin können die Bürger noch ohne weiteres die Sauna oder das Bad besuchen.

Wir bitten auch um eine Analyse der bestehenden Preisregelungen im Vergleich zur früheren, insbesondere im Hinblick auf die Punktekarte. Es sollte wohlwollend geprüft werden können, ob eine erneute Einführung einer Punktekarte sinnvoll ist und wenn ja, in welcher Form?

Antragsteller: Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Ergebnis: abgelehnt

Badria: Einführung eines Nachtbadeabends (24.01.2005)


Die Ausschussgemeinschaft aus Bürgerforum, Freie Wähler Reitmehring-Attel und Bündnis 90/Die Grünen beantragt zur weiteren Steigerung der Attraktivität des BADRIA die Einführung eines Nachtbadeabends unter der Woche. Zusätzlich auch einen Saunaabend mit Badbenutzung, evtl. ein mal Monatlich, je nach Nachfrage steigerbar.

Zur Begründung:

Das BADRIA steht unter großem Konkurrenzdruck. Prienavera, Chiemgau Thermen und sogar die Erdinger Therme ziehen Kunden ab. Wir müssen darauf achten, dass wir uns auch neue Kunden erschließen und das Angebot weiter attraktiv halten. Dazu gehören nicht nur baulich aufwändige Maßnahmen, sondern auch Angebote an bestimmte Interessentengruppen. Wir können uns gut vorstellen, dass es Bürger gibt, die gerne Abends nach der Arbeit baden bzw. saunieren wollen. Auch gehen wir davon aus, dass es Bürger gibt, die gerne Nacktbaden würden. Ein Angebot, das in Großstädten zwar üblich aber hier im ländlichen Raum schwer zu finden ist. Dies bedeutet jedoch nicht, dass es hier keine Interessenten, bzw. keinen Bedarf gibt.

Antragsteller: Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Ergebnis: abgelehnt

2004


Neugestaltung des Internetangebotes der Stadt Wasserburg a. Inn (27.12.2004)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft aus Bürgerforum, Freie Wähler Reitmehring-Attel und Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Neugestaltung des Internetangebotes der Stadt Wasserburg a. Inn.

  • Hierbei soll ein Content Management System (CMS - Inhalt Verwaltungssystem) zur Anwendung kommen, so dass alle Mitarbeiter der Verwaltung die Möglichkeit haben wichtige und aktuelle Informationen zeitnah und mit wenig Aufwand selber in das Angebot der Stadtverwaltung einzugeben.
  • Dabei soll auch ein Dokumenten-Management eingeführt werden
  • Vereinen und anderen Gruppierungen soll die Möglichkeit eingeräumt werden, ihre Termine selber einzupflegen.
  • Die neue Website muss Barrierefrei im Sine des Art. 13 BayBGG gestaltet sein.
  • Auf dieser Website sollen alle relevanten Formulare für die Bürgerinnen und Bürger abrufbar sein, so dass sie die Möglichkeit haben diese zu hause auszudrucken und auszufüllen.
  • Nicht zuletzt soll auch ein neues Design - das ohnehin für das neue System unabdingbar ist - auf Grundlage des neuen Logos erstellt werden.

Begriffsbestimmungen:

Ein «Content-Management-System» (CMS) ist eine Software zur Verwaltung des Inhalts einer Internetpräsenz|Website oder auch anderen Informationsangeboten.

Unter einem Content-Management-System versteht man ein System zur Verwaltung und Administration von Inhalten in Bezug auf den Web Content Lifecycle. Dabei gilt das Grundprinzip der Trennung von Gestaltung|Design und Inhalt. CMSe benutzen dabei zusätzlich die Mechanismen des Dokumenten-Managements.

Content-Management-Systeme sollen die Trennung von Inhalt, Gestaltung und Funktion beherrschen und verschiedene Navigationsstrukturen ermöglichen.

Der Benutzer sollte das System auch ohne Programmierkenntnisse bedienen können, ebenso sollte er das System auch ohne Kenntnis von HTML bzw. XML bedienen können.

Besonderen Wert wird auch auf eine medienneutrale Datenhaltung gelegt. So sollte ein Inhalt auf Wunsch beispielsweise als PDF oder als HTML-Dokument abrufbar sein können, indem die Formate zur Laufzeit aus der Datenbank generiert werden. Auch Barrierefreiheit sollte vom System unterstützt werden.

Je nach Anwendung kann auch eine Zugriffsrecht|Rechteverwaltung von Bedeutung sein.

«Barrierefreies Internet» bezeichnet Internet-Angebote, die sowohl von Menschen mit Behinderung, aber auch von "normalen" Benutzern oder automatischen Suchprogrammen uneingeschränkt genutzt werden können. Da dies nur selten vollständig erreicht werden kann, spricht man auch von «barrierearm» oder «zugänglich».

Statistisch gesehen sind Menschen mit Behinderung überdurchschnittlich häufig im Internet. Es ist zu wenig bekannt, dass sich blinde und sehbehinderte Nutzer Webseiten per Software vorlesen oder in Brailleschrift ausgeben lassen.

Bei der Gestaltung von Webangeboten wird die Farbgebung zumeist gewählt, ohne auf Menschen mit Rot/Grün-Sehschwäche Rücksicht zu nehmen; Schaltflächen und Navigations-Elemente sind für Menschen mit motorischen Schwächen kaum zu erreichen und Sehbehinderte sind bei einer Navigation aus Bildern oder gar Java oder Flash-Elementen bestehend benachteiligt. Viele der derzeit üblichen Content-Management-Systeme erzeugen Seiten, die für Behinderte schlecht zugänglich sind. Nur sehr wenige Systeme oder Verfahren unterstützen die Autoren mit barrierefreien Eingabemöglichkeiten.

Sie alle benötigen aber Internet-Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen gerecht werden.

In Deutschland gelten acht Millionen Menschen als behindert.

Vier von fünf Menschen mit Behinderungen nutzen inzwischen das World Wide Web.

Bereits im Juni 1996 wurde der Artikel 3 des Grundgesetzes geändert:

«Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.»

Zum 1. Mai 2002 ist das "Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27. April 2002 in Kraft getreten. Ziel des Bundesgesetzes ist es, «die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. (§ 1, Gesetzesziel).»

In diesem Gesetz hat der Bund Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit für seine Verwaltung gesetzt, die auch die Informationstechnik betreffen.

Dabei verpflichtet sich die Bundesverwaltung u.a., ihre Internet- und Intranet-Angebote grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.

Die BITV richtet sich allerdings nur an Kommunen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die dem Bund untergeordnet sind. Einrichtungen und Körperschaften der Länder werden über Landesgesetze und -Verordnungen erfasst.

Hierzu sollte man einen Blick auf Art. 13 des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz und Änderungsgesetze -BayBGG) vom 9. Juli 2003 werfen:

Art. 13

Barrierefreies Internet und Intranet

1 Träger öffentlicher Gewalt im Sinn des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 gestalten ihre Internet- und Intranetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen, die mit Mitteln der Informationstechnik dargestellt werden, unter Berücksichtigung der nach Satz 2 zu erlassenden Verordnung schrittweise technisch so, dass sie von behinderten Menschen grundsätzlich uneingeschränkt genutzt werden können; dies gilt entsprechend für die Staatsanwaltschaften.

2 Die Staatsregierung bestimmt durch Rechtsverordnung, nach Maßgabe der technischen, finanziellen, wirtschaftlichen und verwaltungsorganisatorischen Möglichkeiten:

1. die in den Geltungsbereich der Verordnung einzubeziehenden Gruppen behinderter Menschen,

2. die anzustrebenden technischen Standards sowie den Zeitpunkt ihrer verbindlichen Anwendung,

3. die zu gestaltenden Bereiche und Arten amtlicher Informationen,

4. Übergangsfristen zur Anpassung bereits bestehender Angebote.

Zur Begründung:

Das derzeitige Internetangebot der Stadt Wasserburg a. Inn ist - mit Verlaub- etwas altbacken.

Die Inhalte sind nicht sehr aktuell, nicht sehr ansprechend aufbereitet und auch schwer zugänglich. Die Struktur der Website ist verwirrend und unübersichtlich. Die Website ist auch nicht Barrierefrei. Menschen mit Behinderung sind faktisch aus dem Internetangebot ausgeschlossen. Dabei ist ein barrierefreies Internetangebot insbesondere für Menschen mit Behinderung von großem Nutzen.

Die Stadt Wasserburg a. Inn hat seit geraumer Zeit ein neues Logo, das zwar in das bestehende Angebot aufgenommen wurde, allerdings vom design her nicht zusammenpasst. Die Stadt Wasserburg a. Inn sollte sich hier professionell und mit einem ansprechenden modernen Design und einer übersichtlichen neuen Struktur präsentieren.

Für den Fremdenverkehr ist ein entsprechendes Internetangebot der Stadt, welches nicht nur Informationen und Formulare für seine Bürgerinnen und Bürger bereit hält sondern auch ansprechende Informationen für potentielle Besucher, unabdingbar. Das Internet hat sich mittlerweile, ähnlich wie das Telefon, zu einem Standard in den Haushalten entwickelt. Viele Menschen informieren sich zu jeder Tages- und Nachtzeit über das Internet. Hierbei müssen wir auch ein entsprechendes professionelles Angebot bereithalten.

Die Pflege einer Internetseite ist in der Regel sehr aufwendig. Mit einem CMS und der gleichzeitigen Einführung eines Dokumentenmanagements wird die Pflege der Website (fast) zur Nebensache. Alle Mitarbeiter haben Zugriff um Inhalte einzupflegen, ohne sich dabei um die Notwendige Programmiersprache und das Design zu kümmern. Mit einem entsprechenden System kann die Freigabe über die jeweiligen Abteilungsleiter erfolgen. Somit käme die Stadt dem Leitbild einer Bürgerfreundlichen Verwaltung ein ganzes Stück näher.

Es ist höchste Zeit die Möglichkeiten des Internets zugunsten der Bürgerinnen und Bürger, aber auch zu Gunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Wasserburg a. Inn zu nutzen.

Das BayBGG schreibt für die Kommunen ein Barrierefreies Internet vor. Die dazugehörige Rechtsverordnung mit den Übergangsfristen scheint noch nicht herausgegeben zu sein. Dies sollte uns jedoch nicht davon abhalten, sich noch nicht mit dieser Thematik zu befassen. Es steht uns gut zu Gesicht, wenn wir nicht erst unter gesetzlichen Druck handeln sondern freiwillig mit Einsicht dieses Thema ernst nehmen und ein entsprechendes Angebot erstellen lassen.

Antragsteller: Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Ergebnis: Neugestaltung des Internetangebotes war ohnehin geplant (mittlerweile umgesetzt), Anregungen werden aufgegriffen

Kosten senken, Risiken minimieren - Energiecontracting (27.12.2004)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in Anlehnung unseres Versprechens aus dem Antrag zur Umstellung des städtischen Fuhrparks auf Pflanzenölbetrieb uns weitere Gedanken in Richtung Einsparungen für den Stadthaushalt UND Umweltschutz zu machen beantragen wir, die Ausschussgemeinschaft aus Bürgerforum, Freie Wähler Reitmehring-Attel und Bündnis 90/Die Grünen die Einrichtung eines Energiemanagements, sogenanntes „Energiecontracting"

Als Ziele sollten vorgegeben werden:

  • Kostensenkung durch Abschluss geeigneter Energielieferungsverträge (Bündelung des Bedarfs und dadurch höhere Abnahmemengen)
  • Analyse des Energieverbrauchs der städt. Liegenschaften und daran anschließende Optimierungsmaßnahmen
  • Aufbau eines Systems zur Verbrauchskontrolle
  • Koordination der Energiebeschaffung
  • Initiierung von Energie- & Wassersparmaßnahmen in Projektarbeit

Hierbei kann man auf Erfahrungen anderer Gemeinden zurückgreifen, nicht zu letzt auch Informationen beim Umweltbundesamt einholen.

Es bietet sich unter Umständen auch ein professionelles Energiecontracting an.

Der Markt für Energiecontracting hat sich in den letzten Jahren entwickelt. Dabei werden Maßnahmen und Investitionen zur Energieeisparung bzw. -versorgung an spezialisierte Unternehmen ausgelagert. In vielen Fällen werden hierdurch deutliche Energieeinsparung realisiert und damit auch CO2- Emissionen maßgeblich gesenkt.

Da hier ökonomische und ökologische Ziele hervorragend harmonieren, unterstützt die KfW diesen noch jungen Markt durch zinsgünstige Darlehen für Maßnahmen zur Energieeinsparung.

Hier sollte auch eine Förderung durch die „KfW Energiecontracting" mit günstigen Krediten im kommunalen Bereich ins Auge gefasst werden.

Eine optimale Auslegung energietechnischer Anlagen und das Ausschöpfen von Energieeinsparpotentialen in Gebäuden scheitert häufig an der fehlenden Kompetenz der Gebäudeeigentümer, eine solche komplexe Aufgabe durchzuführen. Energiecontracting ermöglicht die Nutzung von Spezialisierungs-Know-how.

Ein Contracting-Angebot beinhaltet die Analyse, Planung, Finanzierung, Investitionsdurchführung sowie den Betrieb von beispielsweise Wärme-, Licht- und Energieversorgungsanlagen in Gebäuden jeglicher Art. Die Wirtschaftlichkeit der Energiebereitstellung steht im Vordergrund, da nur über realisierte Einsparpotentiale die Investitions- und Contractorkosten (Betriebskosten, Gewinnspanne) abgedeckt werden können.

Beispiel: Im Jahr null entsprechen die bisherigen Energiekosten 100%. Die vorgenommenen Investitionen verringern die Energiekosten z.B. um 40%. Diese Differenz wird ab Jahr eins für die Abdeckung der Contractorkosten und für den Schuldendienst genutzt. Nach Ablauf des Contracting-Vertrages (im Jahr X) kommt die auf diese Weise realisierte Energiekosteneinsparung in voller Höhe dem Gebäudeeigentümer zugute. Die installierte Anlage fällt unter Abgeltung eines eventuellen Restwertes am Ende der Vertragslaufzeit an den Gebäudeeigentümer zurück.

Energiecontracting ermöglicht also eine Erneuerung der energietechnischen Anlagen ohne eigenen Kapital- und Ressourceneinsatz sowie eine Reduzierung des Energieverbrauchs.

Allein für die Strom- und Wärmeversorgung der öffentlichen Gebäude wenden die Kommunen jährlich 2,4 Mrd € auf. Es wird geschätzt, daß mittelfristig durch verbesserte Rahmenbedingungen und durch den Einsatz von modernster Technik bis zu 30% dieser Mittel einzusparen sind. Contracting stellt dabei ein Instrument dar, durch das zumindest ein Teil dieses Einsparpotentials mobilisiert werden kann.

Ein umfassendes Energiesparprojekt kann nur unter der Leitung eines einheitlichen Energiemanagements gelingen. Gerade bei der öffentlichen Hand haben sich daraus in der Vergangenheit mitunter Probleme ergeben. Die Ursache war häufig die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), die vorgibt, daß der jeweilige anstehende Auftrag an den günstigsten Anbieter zu vergeben ist. Unter der Zielsetzung möglichst geringer Investitionsgesamtkosten wird jeder Bauabschnitt einzeln vergeben. Das Resultat waren häufig nicht optimal abgestimmte haustechnische Anlagen.

Mit Energiecontracting kann dieses Problem gelöst werden, da dadurch ein ganzheitliches Energiemanagement gewährleistet wird. Durch Energiecontracting können sämtliche Investitionsaufwendungen Bestandteil der Energiekosten werden, eine verstärkte Modernisierung von Heizungsanlagen aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen wäre die Folge.

Grundsätzlich ist beim Energiecontracting jede denkbare Form der Finanzierung möglich. Jedoch ergeben sich insbesondere für manche kleine Projekte Schwierigkeiten bei der Mittelbeschaffung. Hauptursache hierfür ist, daß für gesicherte Rückflüße sowohl die Bonität des Contracting-Nehmers als auch des Contracting-Gebers gewährleistet sein muß. Dies liegt vor allem daran, daß juristisch Anlagenteile wie z.B. Heizkörper durch ihre Installation zu einem Bestandteil des Gebäudes werden. Dadurch geht der Eigentumsanspruch des Contracting-Gebers an diesen Anlagenteilen verloren. Lediglich eine indirekte Absicherung über die Einräumung der alleinigen Versorgungsberechtigung, beispielsweise für Wärme oder Licht, ist möglich. Da die Investitionsgüter also nicht zur Absicherung der Finanzierung herangezogen werden können, müssen die finanzierenden Banken nicht nur die Zahlungsfähigkeit des Contracting-Gebers, sondern auch die Bonität des Contracting-Kunden besonders beachten.

Um Finanzierungshemmnisse bei Contracting-Maßnahmen zu überwinden, und diese ökonomisch und ökologisch sinnvolle Dienstleistung zu fördern, unterstützt die KfW Investitionen von Contracting-Gebern durch zinsgünstige, langfristige Kredite. Dabei werden Contracting-Vorhaben im gewerblichen Bereich, in kommunalen Liegenschaften und in Wohngebäuden mitfinanziert.

Antragsteller: Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Ergebnis: abgelehnt

Weg vom Erdöl! Der Weg in die Unabhängigkeit führt über den eigenen Fuhrpark (25.11.2004)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

Die Ausschussgemeinschaft beantragt hiermit, die Stadtverwaltung und die Werkleitung des Eigenbetriebs der Stadt Wasserburg a. Inn „Stadtwerke Wasserburg a. Inn" mögen die Möglichkeiten der Verwendung von regenerativen, bzw. alternativen Kraftstoffen - als da wären: Pflanzenöl, Altpflanzenöl (sog. Frittenöl) und Erdgas - für ihren jeweiligen Fuhrpark prüfen und die Ergebnisse mit mittel- und langfristiger Kosten/Nutzen Rechnung dem Stadtrat zur Entscheidung vorlegen.

Hierbei soll zunächst aufgeschlüsselt werden, welche Fahrzeuge in Frage kommen (z. B. Alle Dieselfahrzeuge für die Öl-Kraftstoffe) und mit welchem Aufwand diese jeweils für die Nutzung der entsprechenden Kraftstoffe umgebaut werden können/müssen. (Bestimmte Dieselfahrzeugmodelle können auch schon ohne Umbau mit Pflanzenöl gefahren werden. Umbauten bringen aber auch den Vorteil mit sich, dass sowohl Pflanzenöl als auch Altpflanzenöl genutzt werden kann). Anhand der gefahrenen Kilometer in den vergangenen Jahren soll eine Kostenaufstellung gemacht werden in der verglichen werden kann, wie viel Kosten für Diesel (zum aktuellen Preis) im vergleich zu den verschiedenen alternativen Kraftstoffen entstehen. Wünschenswert wäre auch eine Kostenaufstellung die eine zukünftige Preisentwicklung berücksichtigt.

Als Sofortmaßnahme und auch als gutes Beispiel könnten diverse Hydrauliköle und die sogenannten „Schleuderöle" z.B.: Motorkettensäge) durch Pflanzenöl ersetzt werden.

Zur Begründung:

Umorientierung in der städtischen Verkehrspolitik - Mit gutem Beispiel vorangehen und dabei die Umwelt schonen und Geld sparen mit dem Motto:

„weg vom Erdöl" ...

... weil Erdöl weltweit zunehmend knapp wird

... weil Klimaschutz nur mit erneuerbaren Energien machbar ist

... für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe in Verkehr

... für einen grundlegenden Innovationsschub bei Energieeffizienz und erneuerbaren Energien

... für eine Stärkung des Wirtschaftsstandorts Wasserburg

Der historische Umbruch auf dem Mineralölmarkt betrifft die ganze Gesellschaft und verlangt neue Weichenstellungen bei Unternehmen, Verbraucher und in der Politik. Die aktuelle Finanzlage, aber auch unsere Verantwortung für die nachkommenden Generationen verpflichtet uns, uns nach alternativen Energieträgern umzuschauen. Auf dem Markt gibt es dieser genug, wir müssen sie nur nutzen. So ist es längst überfällig, dass wir uns Gedanken über eine Umsetzung machen. Die Holzpelletsheizung im städtischen Kindergarten in Reitmehring kann nur der erste Schritt gewesen sein, so wie die Umstellung der Fahrzeuge der Stadt Wasserburg a. Inn und des Eigenbetriebs der Stadt Wasserburg a. Inn „Stadtwerke Wasserburg a. Inn" auf regenerative bzw. alternative Kraftstoffe auch nur ein zweiter Schritt sein kann. Wir freuen uns auf zukünftige Vorschläge aus der Stadtverwaltung und der Werkleitung des Eigenbetriebs der Stadt Wasserburg a. Inn „Stadtwerke Wasserburg a. Inn" hier weitere Schritte zu gehen und werden auch an weiteren Anträgen zu diesem Thema arbeiten. Nur gemeinsam können wir die Energiewende vollziehen und als gutes Beispiel den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt dienen.

Antragsteller: Josef Bauman, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Ergebnis: abgelehnt, es wird jedoch bei Neuanschaffungen von Fahrzeugen geprüft, ob Fahrzeuge mit alternativem Antrieb beschafft werden.

Antrag auf Einholung eines Fachgutachtens zur verträglichen Ausweisung von Mobilfunkstandorten, Erlass einer Veränderungssperre für die Errichtung von Mobilfunkanlagen und Umsetzung der vom Gutachten vorgeschlagenen Standorte in der Bauleitplanung (09.11.2004)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft Freie Wähler Reitmehring/Attel, Bürgerforum und Bündnis 90/Die Grünen beantragt:

Die Stadt Wasserburg gibt ein Fachgutachten in Auftrag, welches mögliche Standorte für die Aufstellung von Mobilfunkmasten aufzeigt, mit denen die Stadt Wasserburg flächendeckend, gleichzeitig jedoch mit einer möglichst geringen Strahlenbelastung mit Mobilfunk versorgt werden kann. Grundlage soll dabei der so genannte "Salzburger Wert" sein. Gleichzeitig wird eine Veränderungssperre für Mobilfunkanlagen erlassen, bis die Standortfrage geklärt und die Bauleitplanung entsprechend angepasst ist.

Begründung:

Die Auswirkungen der Strahlenbelastungen, die durch Mobilfunkanlagen verursacht werden, sind auch unter Fachleuten noch umstritten. Neuere Untersuchungen (z.B. "Reflex-Studie" von Prof. Adlkofer) lassen aber zumindest vermuten, dass die derzeit gültigen Grenzwerte zur Strahlenbelastung um ein vielfaches zu hoch angesetzt sind. Der berechtigte Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf gesunde Lebensgrundlagen sollte deshalb Grund genug sein, einstweilen, d.h. bis gesicherte Erkenntnisse vorliegen, von einer nicht geringen Gefährdung für den menschlichen Organismus auszugehen.

Einen viel versprechenden Weg, diese gesunden Lebensgrundlagen und die flächendeckende Versorgung mit Mobilfunk unter einen Hut zu bringen hat in der Umweltausschuss-Sitzung im Oktober der Gräfelfinger Stadtratskollege Herr Sommer aufgezeigt.

Mit Urteil vom 22. April 2004 wurde vom Bayerischen Verwaltungsgericht München eine Klage der Deutschen Funkturm GmbH (T-Mobile) abgewiesen. Die Deutsche Funkturm GmbH hatte gegen die Gültigkeit einer von der Gemeinde Grafrath verhängten Veränderungssperre für Mobilfunkanlagen geklagt. Durch dieses Urteil erscheint die Wirksamkeit des u.a. von den Gemeinden Gräfelfing und Grafrath beschrittenen Weges bestätigt.

Wie groß die Besorgnis der Bürgerinnen und Bürger bezüglich der vom Mobilfunk ausgehenden Gefahren ist, hat sich in der besagten Umweltausschuss-Sitzung sowohl durch die überaus große Zuhörerschaft, als auch durch deren - vom Ausschuss dankenswerterweise zugelassenen - Wortbeiträge gezeigt. Der Stadtrat sollte deshalb rasch und entschieden handeln.

Antrag auf Fertigstellung der Jahresabschlüsse bis einschließlich Wirtschaftsjahr 2003 vor Erstellung des Wirtschaftsplanes 2005 (22.09.2004)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantrage ich im Namen der Ausschussgemeinschaft darauf hin zu wirken, dass die Stadtwerke Wasserburg a. Inn noch vor Erstellung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2005 die fehlenden Jahresabschlüsse bis einschließlich 2003 fertig stellt; ggf. ist eine Fremdvergabe zu veranlassen.

Antragsteller: Josef Bauman, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Antrag auf Einhaltung der EBV und der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Wasserburg a. Inn (22.09.2004)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantrage ich im Namen der Ausschussgemeinschaft die Einhaltung der EBV und der Eigenbetriebssatzung der Stadtwerke Wasserburg a. Inn und damit die Vorlage eines schriftlichen Berichtes über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplans der Stadtwerke in der nächsten Werkausschusssitzung. Laut § 19 EBV besteht eine vierteljährlich Pflicht und sogar die Eigenbetriebssatzung - die der EBV offensichtlich nicht entspricht - verlangt einen halbjährigen Bericht.

Antragsteller: Josef Bauman, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Antrag auf Kündigung des Mietvertrages mit der Fa. Dietz - Imaginäres Museum aus wichtigem Grund (03.09.2004)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

hiermit beantrage ich als Stadtrat die unverzügliche Kündigung des Mietvertrages mit der Fa. Dietz - Imaginäres Museum aus wichtigem Grund.

Als wichtigen Grund möchte ich einerseits die Finanzlage der Stadt anführen - die Stadt erwirtschaftet hier ein Nettominus von mindestens 26.000.- €/Jahr - die ein weiterführen dieses Projektes nicht erlaubt, aber auch und vor allem die Unzulässigkeit.

Mit diesem Mietvertrag werden seitens der Stadt einem Unternehmen unentgeltlich Ausstellungs- und Verkaufsräume und Mitarbeiter zur Verfügung gestellt.

Antragsteller: Adil Oyan

Einrichtung eines Ehrenpreises für langjährige verdiente ehrenamtlich tätige Bürgerinnen/Bürger (06.05.2004)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Michael,

die Ausschussgemeinschaft beantragt die Einrichtung eines Ehrenpreises für langjährige verdiente ehrenamtlich tätige Bürgerinnen/Bürger, die sich für das Wohl der Allgemeinheit und der Stadt eingesetzt haben.

Für die Ausgestaltung des Preises bitten wir die Verwaltung um Vorschläge.

Über Ort und Zeitpunkt der Verleihung soll der zuständige Ausschuss beraten.

Vorschlagsberechtigt sollen alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt sein, die jährlich dazu aufgefordert werden einen Vorschlag zu unterbreiten. Der Stadtrat befindet in nichtöffentlicher Sitzung über die Vergabe (ob und an wen der Preis vergeben wird)

Zur Begründung:

Ein Preis für langjähriges ehrenamtiches Engagement wird immer nur symbolischer Natur und stellvertretend sein können. Wir sind überzeugt, dass ehrenamtiches Engagement viel mehr honoriert werden müsste, auch viel mehr Öffentlichkeit verdient. Wenn auch die Ehrenamtlichen dies nicht der Öffentlichkeit willen tun, sollten sie dennoch nicht das Gefühl haben, nicht wahrgenommen zu werden.

Ehrenamtliche Aufgaben werden immer mehr als eine Selbstverständlichkeit angesehen, doch genau dies sind sie nicht. Das soll auch mit der öffentlichen Würdigung deutlich gemacht werden. Auch als Stadträte sehen wir uns in der Pflicht die vielfältigen ehrenamtlichen Aufgaben, die von unseren engagierten Mitbürgerinnen und Mitbürgern getätigt werden zu registrieren und zu honorieren.

Mit freundlichen Grüßen

Adil Oyan

kurioses Ergebnis: einen solche Preis gibt es bereits, was allerdings niemand weiß, da er nie verliehen wird!

Wahlrecht für Unionsbürger in der Bundesrepublik Deutschland zur Europawahl am 13. Juni 2004 (24.03.2004)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Michael,

wie bei der letzten Europawahl 1999 können auch die in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Bürger der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger) an der Europawahl am 13. Juni 2004 teilnehmen. Diese Möglichkeit wurde durch den Maastrichter Vertrag vom 7. Februar 1992 geschaffen. Mit einem neuen Artikel 8b Abs. 2 des EG-Vertrages haben die Unionsbürger auch in den Mitgliedstaaten, in denen sie wohnen, aber deren Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen, das Wahlrecht zum Europäischen Parlament erhalten. Die dazu 1993 ergangene Richtlinie des Rates definiert Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts für alle Mitgliedstaaten bei den Wahlen zum Europäischen Parlament. Das Europawahlgesetz (EuWG) und die Europawahlordnung (EuWO) regeln die Einzelheiten für die Bundesrepublik Deutschland.

Nach der o.g. Richtlinie des Rates kann jeder wahlberechtigte Unionsbürger sein aktives Wahlrecht entweder im Wohnsitzmitgliedstaat oder im Herkunftsmitgliedstaat ausüben. Das Wahlrecht darf jedoch nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Unionsbürger die in der Bundesrepublik Deutschland von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen wollen, müssen einen Antrag auf Eintragung in ein hiesiges Wählerverzeichnis stellen, sofern sie nicht von Amts wegen (d.h. wenn sie nicht bereits 1999 den Antrag gestellt haben) eingetragen werden. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger ist mit einem besonderen Vordruck bei der Gemeinde am Wohnort bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl, d.h. bis zum 23. Mai 2004 zu stellen.

Nachdem die UnionsbürgerInnen in unserer Gemeinde über diese Möglichkeit bisher noch nicht informiert wurden, stellen wir folgenden Antrag:

Die Gemeinde informiert die UnionsbürgerInnen in ausreichender Form (z.B. in Form von Plakaten und Aushängen, über Pressemitteilungen, in Versammlungen, über die üblichen amtlichen Bekanntmachungen, insbesondere mit Hilfe eines persönlichen Anschreibens) über die Möglichkeit die Wahlberechtigung in Deutschland zu erhalten und über die hierfür erforderlichen Formalitäten und Fristen.

Antragsteller: Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Gehweg - Bahnhofstrasse Reitmehring (24.03.2004)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
lieber Michael,

ie Ausschussgemeinschaft aus Freie Wähler - Reitmehring/Attel, Bürgerforum und Bündnis 90/Die Grünen beantragt die Planung und Umsetzung eines Gehwegs in der Bahnhofstrasse/Reitmehring oberhalb der Bgm. Schmid Strasse. Der Reitmehringreferent soll eingebunden und über die einzelnen Schritte zeitnah informiert werden.

Zur Begründung:

Um die Sicherheit der Fußgänger, insbesondere der Schüler auf dem Weg zur Schule zu gewährleisten, sehen wir es als dringend an, hier etwas zu unternehmen. Trotz der angespannten finanziellen Situation der Stadt sollten solche Infrastrukturmaßnahmen nicht hinten runter fallen.

Antragsteller: Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Antrag zur Regulierung des ruhenden Verkehrs bei Veranstaltungen im Rathaussaal (14.01.2004)


Die Ausschussgemeinschaft (FW Attel/Reitmehring, Bündnis 90/Die Grünen, Bürgerforum) beantragt, der Stadtrat möge Folgendes beschließen:

Die Vergabe des Rathaussaales für Veranstaltungen (Konzerte, Abschlussfeiern etc.) erfolgt künftig nur noch unter der Voraussetzung, dass der Veranstalter ausreichend Personal zur Verfügung stellt, welches die Einhaltung der geltenden Parkregelungen im unmittelbaren Umfeld des Rathauses (Rathausvorplatz, Postgasse, Salzsenderzeile, Herrengasse, Frauengasse) überwacht.

Begründung:

Bei Veranstaltungen im Rathaussaal wird oftmals der gesamte nähere Raum um das Rathaus von Besuchern zugeparkt. Ob dies aus Unkenntnis oder Faulheit geschieht, ist dabei nicht erheblich. Fakt ist jedoch, dass am Gries und im Parkhaus Kellerstraße ausreichend Stellplätze in zumutbarer Enfernung zur Verfügung stehen und eine Zweckentfremdung des repräsentativen Rathausumfeldes als Sammelparkplatz daher unnötig ist.

Da eine Kontrolle durch die kommunale Verkehrsüberwachung in den fraglichen Zeiten (abends bzw. am Wochenende) kaum stattfindet, erscheint es zweckmäßig, nach dem Verursacherprinzip die Verantwortung für ein den Verkehrsregeln entsprechendes Verhalten der Besucher dem Veranstalter zu übertragen.

Sollte das Abstellen von Fahrzeugen für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich sein (z.B. Rundfunk-Übertragungswagen) kann dies per Sondergenehmigung geregelt werden.

Antragsteller: Adil Oyan, Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber

Ergebnis: abgelehnt

Antrag Interkultureller Garten (14.01.2004)


Die Ausschussgemeinschaft (Freie Wähler - Reitmehring Attel/ Bündnis 90/Die Grünen/Bürgerforum) beantragt die Initiierung und Unterstützung eines Pilotprojektes „Interkultureller Garten" in der nördlichen Burgau. Hierzu bietet sich (sofern möglich) z.B. der Vorplatz/Innenhof bei der Aussenstelle des Jugendzentrums bzw. Familienzentrums an.

Zur Begründung:

Idee des „Interkulturellen Gartens" ist es, die Vielfalt in der nördlichen Burgau (Bei Erfolg des Projektes später evtl. auch in anderen Stadtteilen) innerhalb einer Grünzone widerzuspiegeln. Einen Ort zu schaffen, wo Migranten, Aussiedler und deutsche Familien Beziehungen aufbauen und durch interkulturelles Gestalten und Zusammenarbeit positive Beispiele für Völkerverständigung und Integration geben. Das Projekt soll sich gegen Ausgrenzung einsetzen, in dem es konkrete Perspektiven für die gesellschaftliche Eingliederung von Flüchtlings- und Migrantenfamilien aufzeigt.

Die Diskussion um Migration in unserer Gesellschaft hält an. Viele Menschen in der deutschen Bevölkerung solidarisieren sich mit Migranten, Flüchtlingen und Aussiedlern. Die Stadt könnte dazu einen Beitrag leisten, daß sich diese Solidarität im Alltag stabilisiert.

Der Garten wäre ein idealer Ort der Begegnung. Dort könnten Kinder spielen, Erwachsene sich treffen, Veranstaltungen abgehalten werden. Hier ist die uns allen gemeinsame Natur hautnah.

Der Interkulturelle Garten soll auf dem Grundprinzip, gemeinsame Erfahrungen zu sammeln, gemeinsam zu lernen und gemeinsam zu wachsen beruhen. MigranntInnen und Aussiedler sollen nicht länger am Rande stehen. Wir benötigen deshalb gemeinsame Erfahrungen, erst dann können wir auch eine gemeinsame Sprache sprechen.

Eigenarbeit und Zutrauen in die eigene Kraft stärken

Die beteiligten Familien könnten im Garten ihre eigenen Stärken entdecken und damit ihre Selbstachtung und ihr Selbstvertrauen aus eigener Kraft wiederherstellen. Eigenarbeit wie Selbstvertrauen würden wiederum dazu führen, dass sie in unserer Gesellschaft anders, nämlich als Bereicherung, wahrgenommen und anerkannt werden. Die am Projekt beteiligten sind nicht nur Empfänger/innen von Informationen, sie sollen viele Aktivitäten initiieren und leiten. Häufig waren und sind es gerade die Frauen, die sich in den Gärten stark engagieren.

Soziale Teilhabe und sozialen Zusammenhalt fördern

Alle Beteiligten sollen in die Arbeitsabläufe innerhalb des Projektes eingebunden werden. Das soll heißen, dass es die zum Projekt dazugehörigen Familien sind, die Ideen einbringen, die Ausgestaltung übernehmen und zur Fortentwicklung der Formen des Lernens beitragen. Sie sollen praktische Arbeit in den Gärten leisten, sie organisieren ggf. Feste bzw. beteiligen sich mit ihrem Projekt am Nationenfest und vieles andere mehr. Es sollen auch Menschen aus anderen Stadtteilen in das Projekt eingebunden werden können.

Praktische Hilfe bieten

Viele Familien verfügen über zu wenig Geld, um den vielen Anforderungen der Gesellschaft zu genügen. Diesen Familien mit wenig Einkommen soll das Projekt die Möglichkeit zur Bewirtschaftung einer eigenen Garten-Parzelle und der Teilnahme an anderen Aktivitäten bieten; beispielsweise die Chance zum Erlernen der deutschen Sprache (VHS).

Respektvolle Beziehungen miteinander pflegen

Der Gedanke der Solidarität und des sozialen Zusammenhalts soll gefördert werden. Gute Beziehungen sollen helfen die Stärken und Fertigkeiten zu entwickeln, sowie wertvolle Erfahrungen gemeinsam zu sammeln. Wir denken, dass jeder jedem etwas auf seine ganz eigene Weise geben kann.

Krisenbewältigung

Wenn Menschen aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Erwartungen zusammenkommen, bleiben Konflikte nicht aus. Im Projekt sollen die Familien in einfühlsamer Weise zusammen lernen und arbeiten; sie sollen lernen Konflikte (immer im Bewußtsein der kulturellen Unterschiede) im alltäglichen Leben zu bewältigen. Das wichtigstes Ziel soll sein, einen Beitrag zum friedvollen Zusammenleben aller zu leisten.

Brücken schlagen zu den Einheimischen, Kooperation mit lokalen Institutionen

Die am Projekt beteiligten Migranten- bzw. Aussiedlerfamilien sollen sich mit diesem Projekt gegenüber den Einheimischen stärker öffnen. Es bietet sich die Kooperation mit z.B. folgenden lokalen Institutionen an:

  • VHS (Beratung und Begleitung im Rahmen eines Kurses)
  • Kinderschutzbund
  • Rio Konkret
  • Gartenbauverein
  • JUZ

Kosten

Geringe Kosten zur Bereitstellung der Gartenfläche, evtl. für Pflanzen von der städtischen Gärtnerei

Ergebnis: für gut befunden und als Anregung zur Umsetzung an Rio Konkret weitergegeben

2003


Der Stadtrat der Stadt Wasserburg möge eine Resolution an die Landesregierung, die Landtagsfraktionen und die regionalen Mitglieder des Landtags beschliessen (27.10.2003)


Der Resolutionstext und die Begründung ist in der Anlage

Antragsteller: Adil Oyan, Josef Baumann, Dr. Herrmann Budenhofer, Lorenz Huber

R e s o l u t i o n

des Stadtrates

der Stadt Wasserburg

An die Landesregierung, die Landtagsfraktionen und die regionalen Mitglieder des Landtags

Der Stadtrat der Stadt Wasserburg haben Bund und Länder in der Vergangenheit aufgefordert, entsprechend ihren wiederholten Zusagen eine Gemeindefinanzreform zu beschließen, die die Einnahmen der Gemeinden und Städte dauerhaft stärkt und verstetigt. Nur so kann verhindert werden, dass uns unsere an kommunale Gestaltungsfähigkeit genommen wird und die im Grundgesetz verankerte Idee der kommunalen Selbstverwaltung zur Leerformel verkommt.

1. Der massive Protest und die Forderungen der Gemeinden und Städte haben die Berliner Regierungsfraktionen bewogen, die Reform der Gewerbesteuer nachzubessern. Die erzielten Ergebnisse kommen den Interessen der Kommunen entgegen. Die Senkung der Gewerbesteuerumlage wird zu einer spürbaren Entlastung schon im Jahr 2004 führen. Die Verbreiterung des Kreises der Steuerpflichtigen und die Einbeziehung erweiterter Steuertatbestände für verbundene Unternehmen wird die Gewerbesteuer- Kalkulation auf eine breitere Basis stellen. Damit wird der Konjunkturabhängigkeit der heutigen Gewerbesteuer entgegen gewirkt. Die am Regierungsentwurf kritisierte Schieflage zwischen der Entlastung der Kapitalgesellschaften einerseits und einer zusätzlichen Belastung der kleinen und mittelständischen Personenunternehmen wird korrigiert. Die prognostizierte Entlastungswirkung geht in die richtige Richtung. Die Kommunen brauchen diese Entlastung im Jahr 2004!

2. Aus den genannten Gründen fordert der Stadtrat der Stadt Wasserburg die bayerische Staatsregierung auf, dem Gesetz zur Reform der Gewerbesteuer im Vermittlungsausschuss zuzustimmen. Die Fraktionen des Landtags und alle Landtagsabgeordneten fordern wir auf, sich für ein bayerisches Ja zur Reform der Gewerbesteuer einzusetzen.

am 27.11.2003 gegen die Stimmen der CSU Fraktion und Stadtrat Roder (Wasserburger Block) angenommen

Umgestaltung der Köbingerbergstraße in eine Fahrradstraße (21.10.2003)


Die Ausschussgemeinschaft Freie Wähler Attel/Reitmehring, Bündnis 90/Die Grünen und Bürgerforum stellt hiermit folgenden Antrag:

Der Beschluss des Bauauschusses, den eigenen Beschluss zur Umgestaltung der Köbingerbergstraße in eine Fahrradstraße rückgängig zu machen, wird aufgehoben. Die Fahrradstraße soll eingerichtet werden.

Begründung:

In der Frage, ob der untere Teil der Köbingerbergstraße zur Fahrradstraße umgestaltet werden soll, stehen das Bedürfnis der Bewohner des oberen Teils der Köbingerbergstraße nach einer direkten Zufahrtsmöglichkeit mit dem Kfz von der Altstadt her gegen das Allgemeininteresse nach einer sicheren Radwegverbindung zwischen der Altstadt und dem westlichen Stadtgebiet bzw. angrenzenden Nachbargemeinden. Unserer Auffassung nach ist hier das Wohl der Allgemeinheit höher zu bewerten, als das Interesse einiger weniger. Rettungsfahrzeugen sowie den Bewohnern des unteren Bereiches der Köbingerbergstraße bietet auch die Fahrradstraße eine Durchfahrtsmöglichkeit. Alle übrigen dürften bei strenger Auslegung der Verkehrsregeln bereits jetzt den Köbinger Berg nicht befahren, so dass die Bewohner der oberen Köbingerbergstraße im Grunde nichts einbüßen. Ihnen scheint der Umweg über die Abraham-Megerle-Straße zumutbar, zumal sie durch die Fahrradstraße und die damit verbundene Reduzierung des Durchgangsverkehres selbst profitieren würden. Zudem könnte die verbesserte Fahrradverbindung auch den einen oder anderen, der jetzt noch die Unterschriftenliste gegen die Fahrradstraße unterzeichnet hat, animieren, die wenigen hundert Meter in die Altstadt zumindest in Einzelfällen selber mit dem Rad zurückzulegen und somit einen kleinen Beitrag zur Entlastung des Zentrums zu leisten.

Ergebnis: abgelehnt

Antrag auf Ausarbeitung einer Zielvorgabe für den beauftragten Verkehrsplaner durch die beauftragende Stadt Wasserburg (09.05.2003)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Unterzeichner stellen folgenden Antrag:

Die Stadt Wasserburg erarbeitet die Formulierung eines Kataloges von klaren Zielen für den Bereich Altstadt bzw. das gesamte Stadtgebiet als Vorgabe für den beauftragten Verkehrsplaner. Nach Möglichkeit erfolgt dieses unter Mitwirkung einer öffentlichen Bürgerbeteiligung.

Begründung:

Seit Jahren ist das Thema Altstadtverkehr auf der Tagesordnung, ohne dass dabei nennenswerte Fortschritte erzielt werden. Dieses hat u. E. folgende Gründe:

  • der bisherige Verkehrsplaner, Herr Billinger, bewegte sich bei seiner Arbeit im "luftleeren Raum", da sein Kunde (die Stadt Wasserburg) ihm nicht zu sagen vermochte, was er haben will.
  • die erfolgte Bürgerbeteiligung unter Federführung von Rio Konkret hatte einen falschen Ansatz, weil sie die Ausarbeitung eines fertigen Gesamtkonzeptes inklusive Detaillösungen zum Ziel hatte. Aufgrund der dazu erforderlichen Kenntnisse sollte dieses jedoch einem Fachmann vorbehalten bleiben.
  • der Stadtrat verstand sich bisher als eine Art "Fachjury", welche über Sinn und Unsinn einzelner Maßnahmen, bzw. über deren Auswirkungen diskutierte. Auch diese wertende Arbeit verlangt einschlägiges Fachwissen über welches die Mitglieder des Stadtrates ausnahmslos nicht verfügen und sollte deshalb Aufgabe des Verkehrsplaners sein. Dieses setzt selbstverständlich Vertrauen in die Fähigkeiten des Fachplaners voraus.

Die Verpflichtung eines neuen Verkehrsplanungsbüros sollte deshalb auch als Neuanfang genutzt und eine effektivere Arbeitsweise angestrebt werden. Die Stadt Wasserburg soll die Rolle eines mündigen Auftraggebers übernehmen, der klar artikuliert, für welche Probleme Lösungsvorschläge gewünscht sind und in welche Richtung diese zielen sollen.

Die Arbeit des Verkehrsplaner besteht nicht darin, zu entscheiden, ob die Altstadt mehr oder weniger Verkehr braucht, wie stark die unterschiedlichen Interessen von Anwohnern, Kunden und Geschäftsleuten berücksichtigt werden und wie man die unterschiedlichen Vorgaben untereinander gewichtet. Dies sind rein politische Entscheidungen und deshalb letztendlich durch den Stadtrat zu treffen, dessen Mitglieder damit der durch ihre Wahl übernommenen Verantwortung gerecht werden müssen. Aufgrund der Wichtigkeit und Bandbreite des Themas soll dieses jedoch in jedem Fall unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger geschehen.

Um eine erneute langwierige Debatte ohne vernünftige Lösungen zu vermeiden wäre eine solche Vorgehensweise u. E. der richtige Weg. Auch muss hier der gesamte Stadtrat befasst werden und nicht nur der Bauausschuss, da das zukünftige Verkehrskonzept viele Bereiche der Kommunalpolitik tangiert und nicht nur bauliche Fragen.

Antragsteller: Adil Oyan, Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber

Ergebnis: angenommen

Antrag: Klärschlamm (08.04.2003)


Die Ausschussgemeinschaft beantragt, die Verwaltung möge unverzüglich prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, den Klärschlamm zukünftig zunächst zu Biogas zur Energie- und Wärmegewinnung zu vergären, zu nutzen und im Anschluss als handelbaren Dünger aufzubereiten. Hierbei soll auch geprüft werden, wie viel Mittel aus dem Investitionsprogramm zur Verminderung von Umweltbelastungen des Bundesumweltministeriums bereitgestellt werden können. Über die Ergebnisse soll im Stadtrat berichtet werden.

Zur Begründung:

Wir brauchen dringend neue Verwertungswege für Klärschlamm, da die herkömmliche Entsorgung - Ausbringen auf landwirtschaftliche Böden oder Deponierung - langfristig keine umweltgerechte Lösung darstellt.

er in der Kläranlage Wasserburg anfallende Klärschlamm wird seit Inbetriebnahme landwirtschaftlich verwertet. Durch das vorgesehene Verbot der Bayer. Staatsregierung, Klärschlämme landwirtschaftlich zu verwerten, ist die jetzige Verwertungsart in Gefahr. Deshalb müssen wir rechtzeitig Ausschau halten für einen zukunftsträchtigen Weg und neuartige, viel versprechende Verfahren, an dessen Ende Biogas zur Energie- und Wärmegewinnung sowie handelbarer Dünger entstehen und somit der energetische und Düngewert genutzt wird. Damit können Kreisläufe sinnvoll geschlossen und Schadstoffbelastungen des Bodens vermieden werden. Zugleich wäre dies ein Beitrag zur Weiterentwicklung der Abwasserbehandlungstechnik nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit.

Die Kläranlage der Stadt Wasserburg soll somit den anfallenden Klärschlamm komplett verwerten. Damit würden Klär- und Faulschlammtransporte sowie die aufwändige Klärschlamm-Trocknung überflüssig. Zugleich würden die organischen Schadstoffe nahezu vollständig abgebaut und die Schwermetalle abgetrennt. Das entstehende Biogas würde in einem Blockheizkraftwerk mit umweltfreundlicher Kraft-Wärme-Kopplung zu Strom und Wärme umgewandelt.

Antragsteller: Adil Oyan, Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber

Barrierefreies Wasserburg (08.04.2003)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

wie Sie wissen, befinden wir uns im europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung. Dieses dient als Anlass, im Bereich der Gleichstellung der MitbürgerInnen mit Behinderung konkrete Maßnahmen zu beschliessen, die über dieses Jahr hinaus nachhaltig bestand haben. Aus diesem Grund stellen wir folgenden Antrag:

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Stadt Wasserburg tritt der "Erklärung von Barcelona" vom 24.03.1995 bei.

Zur Umsetzung dieser Erklärung wird das folgende Konzept «Barrierefreies Wasserburg» verabschiedet.

Konzept «Barrierefreies Wasserburg»

Die Stadt Wasserburg verpflichtet sich zunächst in folgenden Bereichen auf die Gleichstellung behinderter und älterer Menschen hinzuwirken:

I. Öffentliche Gebäude, Straßen, Plätze und Wege

a) Alle unter der Beteiligung der Stadt Wasserburg errichteten und geförderten Baumaßnahmen und Einrichtungen (z.B. Ämter, Kultureinrichtungen, Spielplätze, etc.) werden grundsätzlich unter Beachtung der entsprechenden DIN Normen zum barrierefreien Bauen für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen geplant und gestaltet. (Nähere Informationen sind unter: http://www.nullbarriere.de/20din18024-25/001001main.htm abrufbar) Bei Umbauten oder Renovierungen wird entsprechend verfahren. Zudem wird ein Maßnahmenkatalog zur barrierefreien Umgestaltung bestehender öffentlicher Gebäude und Einrichtungen entwickelt.

Wir verweisen hier auf das Protokoll der Begehung mit den Behindertenbeauftragten der Stadt und des Kreises vom 18.10.2002 und das Gespräch vom 01.10.2002.

Darüber hinaus verpflichtet sich die Stadt Wasserburg zu folgenden Maßnahmen:

1.) Für das Rathaus der Stadt Wasserburg wird eine Planung vorgelegt, wie dieses barrierefrei zugänglich gemacht und genutzt werden kann. Frau Christine Degenhardt von der Architektenkammer ist bereit, dies für die Stadt kostenlos zu erstellen. Sofern notwendig und technisch möglich werden die Treppen mit Aufzügen umgangen. Die Wege für Mobilitätsbehinderte werden deutlich ausgeschildert, Hörhilfen für Hörbehinderte installiert und eine Anlaufstelle für Hörgeschädigte geschaffen. Ebenso wird eine kontrastreiche und tastbare Ausstattung und Ausschilderung für Sehgeschädigte in leicht verständlicher Form und mit Symbolen versehen angebracht.

2.) Die Stadt stellt sicher, dass zukünftig bei allen Wahlen mindestens ein Wahllokal barrierefrei zugänglich ist. Dabei wird auch sichergestellt, dass blinden Menschen durch die Bereitstellung entsprechender Hilfsmittel bzw. Hilfskräfte eine gleichberechtigte und geheime Wahl möglich ist. Eventuell nötige Übergangslösungen zur Verwirklichung dieses Zieles sind mit der Behindertenbeauftragten einvernehmlich zu regeln.

3.) Neue und im Rahmen von Straßenbauarbeiten umzubauende Bordsteine von Bürgersteigen werden in Einmündungs- und Kreuzungsbereichen so abgesenkt, dass sie von Menschen mit verschiedenen Behinderungen barrierefrei und gefahrlos genutzt werden können. Zudem soll ein Maßnahmenkatalog für den Umbau bestehender Bordsteine erstellt werden. Dabei sind die Bedürfnisse blinder Mitbürger zu berücksichtigen.

4.) Sämtliche neu aufgestellten Lichtzeichenanlagen werden mit akustischen Signalgebern für Blinde ausgestattet, die sowohl den Standort der Ampel anzeigen, als auch die Grünphase. Die bestehenden Lichtzeichenanlagen sind in Absprache mit der Behindertenbeauftragten zu prüfen und Umzurüsten.

5) Alle mit öffentlichen Mitteln der Kommune geförderten Wohnungen sind barrierefrei nach den entsprechenden DIN Normen zu bauen. Bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten sind ebenfalls die entsprechenden DIN-Normen anzuwenden. Eine bevorzugte Vergabe barrierefreier Wohnungen an mobilitätsbehinderte Menschen ist vorzusehen.

6) Bei privaten Bauvorhaben wird, soweit öffentlich zugängliche Flächen bzw. Räume errichtet werden, auf die Einhaltung einer barrierefreien Gestaltung, die behinderten Menschen eine gleichberechtigte Nutzung ohne fremde Hilfe ermöglicht, besonders geachtet. Die Bauherren werden hierfür entsprechend beraten.

7) Die Behindertenbeauftragte der Stadt Wasserburg dient als GesprächspartnerIn für die Politik und Verwaltung und hat Mitspracherecht bei sie betreffenden Entscheidungen und repräsentiert die Behindertenorganisationen vor Ort.

Öffentlicher Personennahverkehr

Die Stadt Wasserburg nimmt Einfluss auf die Unternehmen des ÖPNV, damit behinderten Menschen die gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Nahverkehr ermöglicht wird. Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

a) Sämtliche ÖPNV-Haltestellen müssen barrierefrei erreichbar und selbständig nutzbar sein. Zu diesem Zweck wird eine Planung erstellt, aufgrund derer stufenweise Um- bzw. Nachrüstungen und eine Verbesserung der Informationen vorgenommen werden.

b) Es werden nur noch Fahrzeuge des ÖPNV angeschafft, die barrierefrei zugänglich und für Menschen mit den unterschiedlichsten Behinderungen gleichberechtigt nutzbar sind. Dies beinhaltet u.a. einen stufenlosen Einstieg, akustische Ansagen, gut lesbare Haltestellenanzeigen und eine kontrastreiche Gestaltung.

c) Als Übergangslösung wird im Fahrplan der Verkehrsbetriebe dargestellt, welche Haltestellen ebenerdig befahrbar sind und zu welchen Zeiten barrierefreie Fahrzeuge fahren.

d) Die Verkehrsbetriebe veröffentlichen einen Ratgeber für behinderte KundInnen, der ihnen die Benutzung des ÖPNV erleichtern soll.

e) Die Schulung der FahrerInnen betreffend den Umgang mit behinderten KundInnen wird in Kooperation mit der Behindertenbeauftragten verbessert und intensiviert.

 

Anlage 1: «Erklärung von Barcelona»

Erklärung von Barcelona

Die Stadt und die Behinderten

ERKLÄRUNG

Anlässlich des Europäischen Kongresses «Die Stadt und die Behinderten» am 23. und 24. März 1995 in Barcelona, Spanien, haben sich die unterzeichnenden Städte darauf verständigt,

dass die Würde und der Wert einer Person ureigene Privilegien sind, die allen Menschen innewohnen, unabhängig von ihrem Geschlecht, ihrer Rasse, ihrem Alter und ihrer Begabung;

dass Schwächen und Behinderungen in Anlehnung an das Welt-Aktionsprogramm der Vereinigten Nationen für Menschen mit Behinderungen die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit berühren und nicht ausschließlich Einzelpersonen und ihre Familien;

dass das Wort «Behinderung» ein dynamischer Begriff ist, das Ergebnis der Interaktion zwischen individueller Begabung und umweltbedingten Einflüssen, die wiederum diese Begabung prägen. Folglich sind das Gemeinwesen und das Sozialwesen dafür verantwortlich, dass sich die Entwicklung der Bürgerinnen und Bürger zu den bestmöglichen Konditionen vollzieht, was wiederum bedeutet, dass alle Ursachen vermieden bzw. beseitigt werden, die dieser Entwicklung im Wege stehen oder sie verhindern;

dass die Stadt als weit verbreitete Gesellschaftsform in allen Kulturkreisen auf unserem Planeten eine Verpflichtung hat, die nötigen Mittel und Ressourcen für Chancengleichheit, Wohlstand und Mitbestimmung aller ihrer Bürgerinnen und Bürger bereitzustellen;

dass die Grenzen zwischen Normalität und Behinderung so gut wie nicht begrifflich festgelegt sind, und deshalb die Unterschiede zwischen den Bürgerinnen und Bürgern als Teil der Vielfalt verstanden werden müssen, die die Gesellschaft ausmacht, und entsprechen die Strukturen und Dienstleistungen so zu begreifen sind, dass sie von der ganzen Bevölkerung genützt werden können, was in den meisten Fällen die Existenz einer spezifischen Terminologie für Behinderte überflüssig macht.

Aus all den vorgenannten Gründen beschließen die unterzeichnenden Städte die Vereinbarungen, die von nun Erklärung «Die Stadt und die Behinderten» heißen sollen, und verpflichten sich, die Erklärung «Die Stadt und die Behinderten» auf nationaler und internationaler Ebene publik zu machen mit dem Ziel, dass ihre Grundsätze und Postulate größtmögliche Zustimmung erfahren;

Prozesse der Zusammenarbeit auf der Basis vollständiger Anwendung der in der Erklärung «Die Stadt und die Behinderten» enthaltenen Vereinbarungen in Gang zu setzen und dabei die notwendige Unterstützung der übergeordneten Gebietskörperschaften einzufordern;

In den Städten und Gemeinden Kommunikationsnetze aufzubauen, die die Bemühungen vorantreiben bzw. verstärken, die Gleichbehandlung ihrer behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger zu fördern und die sich für die Vereinheitlichung des Sprachgebrauchs im Hinblick auf die Verwendung bestimmter Zeichen und Symbole einsetzen und allgemein die Sensibilität der Kommunalpolitik für die Belange der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger erhöhen.

 

Folglich erklären sie:

PRÄAMBEL

dass die Behinderten natürliche Mitglieder der Gemeinschaften sind, in denen sie leben, und dass ihre besondere Situation in den unterschiedlichen internationalen Abkommen berücksichtigt wird, besonders in der Allgemeinen Erklärung der Menschen-rechte der Vereinten Nationen, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, in der Konvention über die Rechte des Kindes, der Erklärung über die Rechte von Behinderten und der Erklärung über die Rechte von geistig Behinderten.

Dass die Menschen mit Behinderungen ein Anrecht auf technische und soziale Beihilfen haben, durch die die Folgen ihrer Behinderung weitgehend eingedämmt werden können, und ein Anrecht darauf haben, dass die Politik und die Politiker sich für die Gleichbehandlung Behinderter einsetzen, die als Recht in der Resolution 48/96 vom 4. März 1994 der Generalversammlung der Vereinten Nationen über «Einheitliche Normen zur Gleichbehandlung Behinderter» festgeschrieben ist.

Dass die Behinderten ein Recht auf Gleichbehandlung als Bürgerinnen und Bürger haben in einer pluralistischen Gesellschaft, die die Verschiedenheit und Unterschiedlichkeit der Individuen, aus denen sie sich zusammensetzt, respektiert, ein Recht darauf, an der sozialen Dynamik der Gemeinschaft ohne Einschränkung teilzuhaben, sowie darauf, sich an dem Wohlstand zu erfreuen, den die Entwicklung dieser Gemeinschaft hervorgebracht hat.

VEREINBARUNGEN

Die Kommunen setzen sich dafür ein, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Verständnis für Menschen mit Behinderungen, ihre Rechte, Bedürfnisse sowie ihre Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft entwickeln.

Die Kommunen sichern im Rahmen ihrer Befugnisse das Recht auf die besondere Situation von Menschen mit Behinderungen und damit das Recht dieser Personen auf individuelle Zuwendung entsprechend ihren Bedürfnissen.

Die Kommunen lancieren und unterstützen Informationskampagnen, die ein wahrheitsgetreues Bild von Menschen mit Behinderungen propagieren, frei von Klischees und Vorurteilen, und allgemein ihre Integration und zur Normalisierung ihrer physischen und persönlichen Lebensumstände beitragen und sie so befähigen, sich bestmöglich damit zu arrangieren.

Die Kommunen etablieren im Rahmen ihrer Befugnisse Maßnahmenkataloge, die behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern auf effiziente Weise für sie relevante Informationen vermitteln und sie über ihre Rechte und Pflichten sowie über bewährte Einrichtungen aufklären, die ihre Gleichbehandlung unterstützen, indem sie von der notwendigen Koordination zwischen den verschiedenen Bereich der öffentlichen Verwaltung Gebrauch machen und so die Wirkung der jeweiligen Maßnahmen verstärken.

Die Kommunen ermöglichen Personen mit Behinderungen Zugang zu allen, allgemein ausgedrückt, Informationen über die städtische Gemeinschaft und das Gemeinwesen.

Die Kommunen ermöglichen im Rahmen ihrer Befugnisse den Zugang von Behinderten zu Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten und allgemein zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde.

Die Kommunen ermöglichen Personen mit Behinderungen den Zugang zu allgemeinen und ggf. zu besonderen Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Rehabilitation, Aus- und Weiterbildung, Arbeit und soziale Dienste, insofern diese in den Rahmen ihrer Befugnisse fallen. Sie setzen sich dafür ein, dass dieser Grundsatz auch dann beherzigt wird, wenn andere, öffentliche oder private Einrichtungen derartige Dienste anbieten.

Die Kommunen richten Hilfsdienste für die alltäglichen Bedürfnisse von Behinderten ein, um ihnen zu ermöglichen, in ihrem eigenen Heim und in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben und auf diese Weise eine permanente Unterbringung in Behinderten-Einrichtungen zu umgehen. Die Bereitstellung dieser Dienste basiert auf den persönlichen Entscheidungen und dem Recht auf Wahrung der Intimsphäre der- und desjenigen, die bzw. der sie in Anspruch nimmt.

Die Kommunen schaffen Maßnahmen für behinderungsgerechtes Wohnen in Anlehnung an die persönliche und wirtschaftliche Situation der/des Betroffenen.

Die Kommunen ergreifen im Rahmen ihrer Befugnisse Maßnahmen zur Umgestaltung von öffentlichen Plätzen und Gebäuden und Dienstleistungen aller Art sowie zum Abbau von Sprachbarrieren dahingehend, dass sie von behinderten Personen in vollem Umfang geltend gemacht werden können.

Die Kommunen ergreifen die erforderlichen Maßnahmen dafür, dass sich Personen mit Behinderungen ohne Einschränkung ihrer Mobilität in der Stadt bewegen können. Das besondere Augenmerk gilt dabei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Hier sollen Personen, die aufgrund von Behinderungen von der Nutzung ausgeschlossen sind, alternative Leistungen und spezielle Vergünstigungen erhalten, die ihre Mobilität vor dem gleichen Hintergrund gewährleisten, wie sie dem Rest der Bevölkerung zugute kommt.

Die Kommunen stellen Mittel für die Realisierung von Forschungsprojekten bereit, die neue Impulse für die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen geben und die Entwicklung von Vorsorgeprogrammen sowie diagnostischen Verfahren zu Erkennung und Früherkennung vorantreiben.

Die Kommunen ermöglichen und fördern im Rahmen ihrer Befugnisse die Partizipation von behinderten Bürgerinnen und Bürgern und ihrer repräsentativen Organe an Entscheidungsprozessen bei Themenstellungen, von denen sie im allgemeinen oder im besonderen selbst betroffen sind.

Die Kommunen erzielen Einigung über Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden und -organisationen vor Ort mit dem Ziel, die Aktivitäten auf- und miteinander abzustimmen und eine gemeinsame Strategie für eine globale und nachhaltige Aktion zu entwickeln.

Die Kommunen sorgen für ständige Fortbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um ein bestmögliches Verständnis und Hilfestellung für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten.

Die Kommunen erarbeiten im Rahmen ihrer Befugnisse und in Zusammenarbeit mit den Behindertenvertretungen vor Ort Aktionspläne, die mit dieser Deklaration übereinstimmen und entsprechende Fristen bezüglich der Durchführung und Bewertung beinhalten müssen.

Die Kommunen setzen Maßnahmen um, die der Vereinheitlichung und Verallgemeinerung von Reglements und Vorschriften sowie der Verbreitung von Zeichen und Symbolen und anderen Informationsträgern für jeden Behinderungstyp dienen, um so die Integration von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern und ihnen die gleichen Chancen einzuräumen, wie sie Nicht-Behinderte haben. Um bezüglich dieser Vereinbarungen voranzukommen, setzen sich die unterzeichnenden Kommunen über ihre internationalen Vertretungsorgane für die Ratifizierung der Vorschriften durch die zuständige europäischen Interessenorganisationen ein, die das Minimum an Vorschriften, Programmen und Budgets festlegen, zu deren Umsetzung die Kommunen verpflichtet sind, was allein eine Verwirklichung der in dieser Erklärung getroffenen Vereinbarungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich macht.

Barcelona, 24. März 1995

Antragsteller: Adil Oyan, Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer

Ergebnis: teilweise angenommen - barrierefreies Wasserburg soll umgesetzt werden, Erklärung von Barcelona wurde nciht unterzeichnet

Antrag auf Berichterstattung der Referenten (09.01.2003)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ausschussgemeinschaft beantragt hiermit, der Stadtrat möge Beschließen:

Die Referentinnen/Referenten im Wasserburger Stadtrat erstatten Jährlich mündlich und schriftlich Bericht über Ihre Tätigkeiten.

Die jeweilige Berichterstattung ist in die Tagesordnung der Stadtratssitzung zu nehmen und mit dieser zu veröffentlichen.

Zur Begründung:

Der Stadtrat hat 11 Referenten, die für verschiedene Bereiche zuständig sind. Um hier mehr Transparenz und Öffentlichkeit über die Tätigkeiten und Aufgaben dieser zu schaffen halten wir es für sinnvoll, wenn diese jährlich einen Bericht mündlich im öffentlichen Teil einer Stadtratssitzung abgeben und fürs Archiv diesen auch schriftlich hinterlassen.

Antragsteller: Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Ergebnis: mit Änderungen angenommen (Berichterstattung 2-jährlich)

2002


Antrag auf Förderung der Wasserburger Filmtage (09.12.2002)


Hiermit wird beantragt, die Wasserburger Filmtage, die vom 05. Bis 08. Dezember stattfanden, durch Verzicht auf die Gebühren für eine Ausschankgenehmigung, bzw. mit einem Betrag in Höhe der Gebühren für die Ausschankgenehmigung zu Fördern.

Zur Begründung:

Das Kino Utopa hat während der Wasserburger Filmtage regionale und internationale Spielfilme, Kurzfilme, Dokumentarfilme präsentiert. Die Filmtage sind somit nicht nur eine kulturelle Bereicherung für die Stadt Wasserburg sondern auch gerade durch die regionalen Filme ein kleines Forum für diejenigen, die sich in diesem Bereich engagieren. Dieses ambitionierte Projekt in wirtschaftlich schwieriger Zeit, macht Wasserburg überregional bekannt als Kulturstadt. Der am Ende der Filmtage vergebene Publikumspreis, welcher mit 300.- € dotiert war macht das ganze ohnehin bestenfalls zu einer Non-Profit-Veranstaltung für die Betreiber des Kino Utopia und somit die Organisatoren der Filmtage.

Ergebnis: abgelehnt

Antrag auf Rückvergütung von Abfallgebühren und Afallgrundgebühren und zukünftigen Teilerlass dieser Gebühren für Familien mit Kindern bis 3,5 Jahre (09.12.2002)


Hiermit wird beantragt, eine Rückvergütung von Abfallgebühren in Höhe von 200.- € pro Kind bis 3,5 Jahre pro Jahr zu gewähren. Erstmals rückwirkend für das Jahr 2002. Bei während des Jahres geborenen Kindern natürlich anteilig ab dem Geburtsmonat.

Zur Begründung:

Unabhängig unserer gundsätzlichen Meinung zum Müll-Wiegesystem bleibt festzuhalten, dass dieses System Mehrkosten für Familien mit Kleinkindern mit sich bringt. Wir halten dieses für sozial insofern ungerecht, als dass für diese Familien, bzw. erst recht für Alleinerziehende Mütter oder Väter ohnehin ein Mehr an Kosten entsteht.

Selbstverständlich werden die höheren Kosten durch mehr Müll, der wiederum durch die Windeln entsteht verursacht. Insofern könnte sogar von einer Kostengerechtigkeit gesprochen werden. Nichtsdestotrotz ist dies nicht gerecht, wenn man diesen Personenkreis zusätzlich belastet, da dieser mit dem Aufziehen und Erziehen von Kindern auch wichtige soziale Aufgaben übernimmt. Deshalb stünde es der Stadt auch gut zu Gesicht, sich solidarisch zu erklären und einen Teil der Gebühren zu erlassen.

Zu den Kosten:

Pro Entleerung werden von der Stadt 2,56 € verlangt. Eine vierköpfige Familie, die alle vier Wochen (eigentlich nur alle 6 - 8 Wochen, wenn Müll sorgfältig getrennt wird) entleert zahlt natürlich weniger, als eine Familie mit mindestens einem Kleinkind. Die Familie mit Kleinkind muss alle zwei Wochen entleeren. Hier entstehen Mehrkosten von mindestens (13 x 2,56 €) 33,28 €. Bei, eher knapp kalkulierten 8 kg Windeln/Woche entstehen in 52 Wochen Kosten von 170,56 € alleine für Windeln.

Vergleichsrechnung: Eine vierköpfige Familie, die gewissenhaft Müll trennt zahlt bei 9 Entleerungen/Jahr und 137 kg angefallenem Müll ca. 130.- € insgesamt.

Die gleiche Familie mit einem Kleinkind hat mit ca. 550 kg Müll zu rechen. Kosten: 227.- € + 66.- € Entleerungsgebühr + 48.- € Grundgebühr also 341.- €

Also erwartete Kostensteigerung bei einer Familie die gewissenhaft Müll trennt von knapp 130.- auf mindestens 340.- €! Das sind 261 %, also 161% mehr also ohne Windeln, knapp kalkuliert, also nur die Windeln pro Kind!

Wir möchten darauf hinweisen, dass der gemeinsame Bürgermeisterkandidat des Wasserburger Block und der CSU und jetzige CSU Stadtrat Herr Oliver Winter auch eine solche Lösung im Wahlkampf versprochen hat. Leider warteten wir bis heute vergeblich auf einen Vorstoss seinerseits, sind dennoch voller Hoffnung, dass unser Antrag auch seine und somit die Unterstützung der CSU findet. Um Argumemnten entgegen zu wirken, dieser Antrag würde nur gestellt, weil der Antragsteller selber betroffen ist, erklärt dieser hiermit, dass er seinen Rückvergütung spenden wird.

Antragsteller: Adil Oyan

Ergebnis: angenommen

Antrag auf Einhaltung von § 3 Abs. 1 Satz 4 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn auf dem Weihnachtsmarkt. (02.12.2002)


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

in § 3 Abs. 1 Satz 4 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Wasserburg a. Inn heisst es:

"Bei Veranstaltungen in ihren Einrichtungen und auf ihren Grundstücken einschließlich öffentlicher Verkehrsflächen sind Speisen und Getränke nur in wiederverwendbaren Behältnissen und mit wiederverwendbaren Bestecken abzugeben, sofern nicht Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenstehen."

Auf manchen Ständen auf dem Weihnachtsmarkt werden Getränke in Dosen verkauft. Unseres Erachtens widerspricht dies der Abfallwirtschaftssatzung. Deshalb bitten wir Sie, dafür sorge zu tragen, dass der Verkauf von Dosengetränken ab sofort untersagt wird. So gibt zum Beispiel der Fremdenverkehrsverein in vorbildlicher Weise seine Getränke in Tassen aus.

Antragsteller: Josef Baumann, Dr. Hermann Budenhofer, Lorenz Huber, Adil Oyan

Ergebnis: auf die Einhaltung wird künftig geachtet

Antrag auf Sondernutzungssatzung bzw. Gebührensatzung für den städtischen Schiffsfriedhof (02.12.2002)


Hiermit wird beantragt, eine Sondernutzungssatzung und ggf. eine Gebührensatzung für den städtischen Schiffsfriedhof an der Kläranlage zu erstellen und im Stadtrat zu beschliessen.

Zur Begründung:

Unseres Wissens existiert weder eine Sondernutzungssatzung noch eine Gebührensatzung für den faktisch vorhandenen Schiffsfriedhof der Stadt Wasserburg. Unseres Erachtens sollten hier Regelungen zur Sicherheit, aber auch zur Frage der entstehenden Kosten und der sich daraus ergebenden Gebühren gefunden werden.

Ergebnis: abgelehnt

Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Megglestraße (02.12.2002)


Die Ausschussgemeinschaft beantragt in der Megglestraße verkehrsberuhigende Maßnahmen/Einbauten durchzuführen, die eine qualitative Beruhigung des Orts ein- und ausfließenden Verkehrs erreicht.

Dies soll unter anderem durch Einbauten als „Mittelstreifen" an geeigneter Stelle erfolgen. Vorhandene Schikanen sollen „entschärft" werden. Die erforderlichen Mittel hierfür sollen im Haushaltsplan vorgesehen werden. Die Ausschussgemeinschaft empfiehlt zur Meinungsbildung geeignete Beispiele zu besichtigen. Die Maßnahmen sollen 2003 durchgeführt werden und auch in Zusammenhang mit dem geplanten Bau eines Zebrastreifen als Querungshilfe Schmidwiese/Megglestraße gesehen werden.

Zur Begründung:

Hier verweisen wir auf die Diskussion in der Bürgerversammlung in Reitmehring vom 19. November 2002.

Antrag auf Entfernung des Pfostens am Brucktor (02.12.2002)


Hiermit wird beantragt, den Pfosten am Brucktor, beim Imaginären Museum unverzüglich wieder zu entfernen.

Zur Begründung:

Seit kurzem ist ein Pfosten beim Fußgängerdurchgang am Brucktor, beim Imaginären Museum angebracht.

Dieser Pfosten, soll laut Auskunft des Bauamtes dazu dienen zu verhindern, dass Radfahrer dort „durchrauschen" und somit Fußgänger belästigen und gefährden. (Im Übrigen, auch sich selbst gefährden). Leider hat dieser Pfosten auch die Folge, dass sich diejenigen Radfahrer, die absteigen und ihr Fahrrad dort durchschieben wollen, nun schwerer tun. Darüberhinaus stellt dieser Pfosten eine Behinderung für KinderwagenfüherInnen und Rollstuhlfahrer dar. Die Ohnehin schon für diese Personengruppe schwer zu befahrende Altstadt wurde damit um eine behindernde Attraktion erweitert. Gerade im Vorfeld des europäischen Jahres der Menschen mit Behinderung erscheint uns eine solche Maßnahme für schlicht FALSCH. Darüber hinaus hätte man durchaus auch erst mal den Kommentar des noch zu bestimmenden und zu beauftragenden Verkehrsplaners einholen können. Damit hätte diese, meines Erachtens, voreilige Aktion verhindert und Kosten gespart werden können.

Ergebnis: angenommen

Antrag auf Einführung von Bewohner-Parklizenzen im Bereich der Wasserburger Altstadt (23.09.2002)


Zur Verbesserung der Parkplatzsituation für Altstadtbewohner bei gleichzeitiger Verminderung des Parksuchverkehrs beantragt Bündnis 90/Die Grünen (bzw. die Ausschussgemeinschaft) folgende Maßnahme:

Einführung von Bewohner-Parklizenzen für die Bewohner der Wasserburger Altstadt und Ausweisung des gesamten Altstadtbereiches mit Ausnahme der Sammelparkplätze als Bewohnerparkzone für die Zeiten außerhalb der gängigen Ladenöffnungszeiten.

Begründung:

Die Bewohner der Wasserburger Altstadt haben Tag und Nacht mit den Auswirkungen des Autoverkehrs, insbesondere des Verkehrslärms, zu kämpfen. Lärm gilt unter Medizinern als die am häufigsten unterschätzte Ursache für Stresserkrankungen. Die besonders starke Belastung in der Altstadt ergibt sich durch die Trichterwirkung der engen Gassen sowie das zwar optisch attraktive, aber doch sehr laute Kopfsteinpflaster. Mit der Einführung der Bewohnerparkzonen werden folgende Wirkungen angestrebt:

  • Reduzierung des von Auswärtigen verursachten Parkplatzsuchverkehrs und Verringerung der Lärmbelästigung für Anwohner in den für den Einzelhandel unempfindlichen Zeiten, durch direkte Hinführung aller auswärtigen Besucher zu den Sammelparkplätzen bzw. Parkhäusern
  • Reduzierung des von den Bewohnern verursachten Parkplatzsuchverkehrs durch Erhöhung der Chancen, auf schnellem und direktem Weg einen Stellplatz zu finden
  • Wegfall des oft als besonders störend empfundenen abfahrenden Verkehrs nach der Sperrstunde im Zentrum. Der Altstadtrand wird dadurch nicht zusätzlich belastet.
  • Eine erhöhtes Wohlbefinden beim Aufenthalt im Freien, v.a. in den Sommermonaten, das sowohl den Bewohnern, den Gästen als auch der Gastronomie zugute kommt und die Attraktivität unserer Stadt steigert.
  • Mehr Sicherheit in den Parkhäusern und an den Sammelparkplätzen während der Nachtstunden. Stärkere Auslastung und Frequentierung rund um die Uhr bedeuten mehr soziale Kontrolle.

Der Bewohnerparkausweis berechtigt seinen Besitzer zum Parken, er stellt jedoch keine Garantie für das Vorfinden eines Stellplatzes dar. Es ist deshalb nicht erforderlich, dass ebenso viele Stellplätze im Lizenzbereich vorhanden sind, wie Lizenzen ausgegeben werden. Um die Diskrepanz trotzdem möglichst gering und auch den Parksuchverkehr im Lizenzbereich auf einem möglichst geringen Niveau zu halten, sollte je Wohneinheit nur jeweils ein Parkausweis ausgegeben werden, der dafür nicht an ein bestimmtes Auto gebunden ist.

Um den von den Anliegern verursachten Parkplatzsuchverkehr weiter zu reduzieren empfiehlt sich die Einteilung der Altstadt in mehrere Segmente (evtl. Nord, Süd, Ost). Die Parklizenz ist dann nur in dem zugehörigen Segment gültig.

Von der Anwohnerparkregelung befreit sein sollten Stellplätze für Behinderte.

Die Einführung von Anwohnerparklizenzen wurde in Wasserburg bereits mehrfach diskutiert. Unter dem Hinweis auf die Landeshauptstadt München, wo die bestehenden Lizenzbereiche infolge eines Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahr 1998 abgeschafft werden mussten, wurde ein solches Ansinnen stets abgelehnt.

Hintergrund des damaligen Gerichtsurteils war jedoch, dass der Begriff "Anwohner", damals Grundlage der Lizenzen, höchstens Gebiete bis zu 3 Straßen umfassen kann. Bei den bestehenden Lizenzbereichen handelte es sich jedoch um Zonen von mehreren Quadratkilometern Fläche. "Bewohner" hingegen können per Definition auch Gebiete von mehr als 1.000 Metern Durchmesser bewohnen. Dies ist für die Wasserburger Altstadt allemal ausreichend.

Adil Oyan

Lorenz Huber

Ergebnis: Abgelehnt

Antrag auf Eindeckung der Hofstatthalle mit einem Glasdach (23.09.2002)


Zur Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes der Hofstatt beantragt Bündnis 90/Die Grünen (bzw. die Ausschussgemeinschaft) folgende Maßnahme:

Ersatz der Blecheindachung der Hofstatthalle durch ein Glasdach, nach vorheriger Prüfung und Bewertung der optischen Wirkung dieser Maßnahme durch einen Fachmann (Architekten).

Begründung:

Seit ihrer Errichtung erhitzt die Halle an der Hofstatt die Gemüter der Wasserburger. Die überwiegende Mehrheit ist mit dem optischen Erscheinungsbild unzufrieden, viele fordern den sofortigen Abriss.

Dieser Abriss ist jedoch, wie kürzlich wieder verdeutlicht wurde, finanziell nicht machbar. Zudem liegt kein schlüssiges Konzept für eine Neugestaltung der Hofstatt vor. Ein solches bedarf nicht nur einer überzeugenden optischen Lösung, sondern auch eines tragfähigen Nutzungskonzeptes. Die tollste architektonische Lösung greift ins Leere, wenn sie verwaist, weil sie von der Bevölkerung nicht angenommen wird.

Trotz des umstrittenen Erscheinungsbildes hat sich für die Hofstatthalle in den vergangenen Jahren eine regen Nutzung entwickelt: als Markthalle u.a. beim Bauernmarkt oder als Veranstaltungshalle und Treffpunkt bei den zahlreichen Altstadtfesten. Größere Umbauten und einschneidende Umgestaltungen könnten diese Funktion beeinträchtigen ohne die Garantie für eine erfolgreiche neue Nutzung der Hofstatt bieten zu können.

Darüber hinaus muss sich aber sowohl die bestehende Halle als auch jede eventuelle neue Lösung der Überprüfung der Verträglichkeit mit dem denkmalgeschützten Altstadtensemble unterziehen. Dies bedeutet wohlgemerkt nicht, dass ein wie auch immer gearteter Neubau einen historischen Bau imitieren soll. Im Gegenteil: Denkmalpflege ist immer auch dem hehren Ideal der Wahrhaftigkeit verpflichtet. Eine gekünstelte Historisierung wirkt auf das gesamte Erscheinungsbild verfälschend und ist damit schädlich.

Moderne Bauten in historischem Bestand sollen sich von ihrer Struktur an das Gesamtbild anpassen. Sie sollen sich einfügen ohne störend zu wirken aber keinesfalls kopieren. Aufgrund ihrer optischen Leichtigkeit und Transparenz kommen deshalb hier bevorzugt leichte Stahl- und Glaskonstruktionen zum Einsatz.

Unter diesem Gesichtspunkt betrachtet, schneidet das Hofstattdach eigentlich gar nicht so schlecht ab. Die Unterkonstruktion aus Stahlträgern ist durchaus filigran und elegant. Die Dacheindeckung mit Blech jedoch macht diese Leichtigkeit zunichte und erweckt nicht nur einen unnötig massiven Eindruck des Gesamtbaus, sondern erweckt durch den Kontrast des "schweren" Daches auf dünnen Stelzen ein unangenehmes Spannungsgefühl. Auch ist mit dem Material der Dachhaut eine Verschattung des Raumes unter dem Dach verbunden. Dies macht nicht nur einen unfreundlichen und wenig einladenden Eindruck, es stört überdies das Aufenthaltserlebnis gerade an kälteren Tagen.

Würde man die Blecheindeckung durch ein Glasdach ersetzen, wäre dieses Manko behoben. Das Dach würde weiterhin Schutz gegen den Regen (bei zusätzlichen Maßnahmen bzw. entsprechenden Gläsern auch gegen zu starke Sonneneinstrahlung) bieten. Der gesamte Bau würde ungleich leichter, transparenter und freundlicher wirken und sich harmonischer in das Gesamtgefüge einbetten. Sämtliche Funktionen des Daches bei Veranstaltungen, Festen und Märkten blieben erhalten. Die Funktionalität der Hofstatt als Raum für Veranstaltungen würde durch die gesteigerte Attraktivität gestärkt.

Die vom Bauausschuss ins Auge gefasste Begrünung der Hofstatthalle kommt den Idealen von Leichtigkeit und Transparenz nicht entgegen. Eine nur leichte Begrünung, die selbstverständlich auch bei einem Glasdach möglich wäre, hätte beim bestehenden Blechdach keinerlei optische Aufwertung zur Folge. Ein starker Bewuchs hingegen hätte eine völlig falsche Signalwirkung, so als ob man notdürftig etwas versteckt, dessen man sich schämt.

Natürlich bedeutet ein Glasdach auch einen erhöhten Reinigungsaufwand. Aber im Gegensatz zur ehemals weißen Holzunterseite des jetzigen Daches, die mittlerweile alles andere als ansehnlich ist, lässt es sich wenigstens reinigen.

Um diese mit Sicherheit auch wieder breit diskutierte Maßnahme vorab durch einen Fachmann bewerten zu lassen, empfiehlt sich die Hinzuziehung eines Architekten.

Adil Oyan

Ergebnis: Abgelehnt

Antrag auf Errichtung einer Durchfahrtssperre in der Fußgängerzone nördliche Schustergasse (23.09.2002)


Zur besseren Durchsetzung der bestehenden Verkehrsregeln beantragt Bündnis 90/Die Grünen (bzw. die Ausschussgemeinschaft) folgende Maßnahme:

Errichtung eines kippbaren Pfostens am Südende der Fußgängerzone "nördliche Schustergasse" zur Verhinderung von illegalen Durchfahrten.

Begründung:

Die Probleme bei der Durchsetzung bestehender Verkehrsregeln nehmen gerade in der Wasserburger Altstadt immer mehr zu. Deshalb wurde u.a. erst eine Neuorganisation der kommunalen Verkehrsüberwachung beschlossen, mit dem Ziel, diese möglichst zeit- und flächendeckend stattfinden zu lassen. Eine wirklich lückenlose Überwachung wird dennoch nicht möglich sein.

Gerade deshalb ist es von Bedeutung, Verstöße gegen die Verkehrsregeln nicht nur zu ahnden, sondern sie, wenn möglich, zu unterbinden. Aus diesem Grund verhindert mittlerweile ein Pfosten die Durchfahrung der Fußgängerzone in der Salzsenderzeile. Diese Maßnahme hat sich, obwohl von geringem Aufwand, als äußerst wirkungsvoll erwiesen.

Das Problem, dass viele Autofahrer das Schild "Fußgängerzone" nicht sehen (wollen) bestand jedoch nicht nur in der Salzsenderzeile - es bestand und besteht noch immer in der Fußgängerzone in der nördlichen Schustergasse. Es erscheint deshalb logisch, hier mit der gleichen, ebenso einfachen wie preiswerten Methode zu reagieren.

Da der weiterhin notwendige Zulieferverkehr in der Schustergasse überwiegend von der Ledererzeile, also von Norden her, erfolgt, bietet es sich an, den Pfosten am südlichen Ende der Fußgängerzone (Bei der Einmündung in die Färbergasse) zu positionieren.

Adil Oyan

Lorenz Huber

Ergebnis: Abgelehnt

Antrag auf einen Fußgängerüberweg und geschwindigkeitsreduzierende Maßnahme an der Münchner Straße/Bahnhofsplatz (23.09.2002)


Zur Verbesserung der Verkehrsituation am Bahnhofsvorplatz beantragt Bündnis 90/Die Grünen (bzw. die Ausschussgemeinschaft) folgende Maßnahmen:

1. Errichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) über die Münchner Straße zwischen Bahnhofsvorplatz (Grünanlage) und Sparda-Bank (ehemaliger Stern-Bräu)

2. Wechselndes Fahrbahnprofil durch Einbau eines ca. 1 - 2 m breiten Pflasterstreifens am unteren Ende der Rampe (Höhe Elektromarkt Stecher)

Begründung:

Zu 1.)

An der für den Fußgängerweg vorgesehenen Stelle müssen täglich viele Fußgänger die Münchner Straße queren. Es handelt sich hier um die fußläufige Verbindung zwischen dem kostenlosen Sammelparkplatz "Unter der Rampe" bzw. der Bushaltestelle am Bahnhof zur Innenstadt.

Durch das starke Verkehrsaufkommen in diesem Bereich ist die Fahrbahnüberquerung hier mit einem gewissen Risiko verbunden. Dieses wird durch eine oftmals überhöhte Geschwindigkeit der Fahrzeuge sowie die schlechten Sichtverhältnisse in Richtung Rampe noch verstärkt. Durch die Einrichtung eines Zebrastreifens soll die Straßenüberquerung, nicht zuletzt im Hinblick auf Kinder und Senioren, sicherer gemacht werden.

Der Bauausschuss beschloss zuletzt die Errichtung eines Fußgängerüberweges an der Max-Emanuel-Kapelle als Verbindung des Sammelparkplatzes bzw. der Bushaltestelle "Am Gries" zur Innenstadt. Die Anbindung an die Bushaltestelle am Altstadtbahnhof bzw. den Sammelparkplatz "Unter der Rampe" ist u.E. von ebensolcher Bedeutung.

Zu 2.)

Obwohl im fraglichen Bereich eine Tempo-30-Regelung gilt, ist hier bei vielen Fahrzeugen eine völlig überhöhte Geschwindigkeit zu beobachten. Stadteinwärts lassen viele Autofahrer ihr Kfz "ausrollen", so dass eine angepasste Geschwindigkeit erst ein gutes Stück später erreicht wird. Stadtauswärts hingegen wird bereits - die Rampe und damit das Ende der Altstadt vor Augen - kräftig Gas gegeben.

Dies erschwert nicht nur, wie oben beschrieben, Fußgängern das Überqueren der Straße, sondern auch vom Parkplatz "Unter der Rampe" bzw. von der Bahnhofstraße kommenden Fahrzeugen das Queren oder Einbiegen in die Münchner Straße.

Mit dem beantragten Wechsel im Fahrbahnprofil soll der Beginn des Altstadtbereiches verdeutlicht werden. Als Maßnahme zur Geschwindigkeitsminderung haben sich wechselnde Fahrbahnprofile vielerorts bewährt. Im Bereich der Wasserburger Altstadt ist dies z.B. bei der Einfahrt von der Ledererzeile in die Hofstatt zu beobachten. Auch Autofahrer, die sich ansonsten alles andere als relgelkonform verhalten, drosseln ihre Geschwindigkeit hier merklich. Im Gegensatz zu fahrbahndynamischen Hindernissen (Bodenschwellen) wird jedoch dem notwendigerweise schnellen Verkehr (z.B. Rettungsfahrzeuge) kein unzumutbares Hindernis in den Weg gestellt.

Adil Oyan

Lorenz Huber

Josef Baumann

Dr. Hermann Budenhofer

Ergebnis: Abgelehnt - Stattdessen wird eine "Querungshilfe" geprüft. Nachtrag 31.01.2003 --> Die Mittel sind im Haushalt vorgesehen

Entschließungsantrag: Anfrage an Saatgutfirmen bzgl. Des Anbaus von genmanipuliertem Mais (27.06.2002)


Hiermit beantragen wir

  • Die Verwaltung wird beauftragt, eine Anfrage an nachfolgende vier Saatgutfirmen zu richten, um zu klären, ob genmanipulierter Mais an einen landwirtschaftlichen Betrieb innerhalb des Verwaltungsbereiches der Stadt abgegeben wurde.
  • Um Schaden von anliegenden landwirtschaftlichen Betrieben abzuwenden, möge die Stadt die eingehenden Antworten in den "Wasserburger Heimatnachrichten" veröffentlichen.
  • Die Stadt wird beauftragt, sich beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft für die Einrichtung eines Anbaukatasters für Flächen einzusetzen, auf denen genmanipulierte Sorten angebaut werden.

Saatgutfirmen:

Monsanto Agrar Deutschland GmbH
Ibrahim Menschawi
Vogelsanger Weg 91
40470 Düsseldorf

Syngenta Seeds GmbH
Herbert Schmidt
Alte Reeser Str. 95
47533 Kleve

Bayer AG
Bayer CropScience
Dr. Jochen Wulff
Alfred-Nobel-Str. 50
40789 Monheim am Rhein

Pioneer Hi-Bred Northern Europe GmbH
Ulrich Schmidt
Apensener Str. 198
21614 Buxtehude

Begründung:

Das Bundessortenamt (BSA) hat für 2002 insgesamt 50 Tonnen gentechnisch verändertes Mais-Saatgut der Firmen Syngenta, Pioneer, Monsanto und Bayer CropScience über §3, Abs.2 Saatgutverkehrsgesetz für gewerbliche Zwecke freigegeben.

Der derzeitige Zugang zu Informationen hinsichtlich des Anbaus von gentechnisch veränderten Pflanzen ist für die Öffentlichkeit nur sehr unbefriedigend geregelt. Es gibt kein allgemein zugängliches Anbaukataster, in dem die Anbauflächen mit den entsprechenden Informationen zu den gentechnisch veränderten Sorten und den verwendeten Gen-Konstrukten ausgewiesen sind. Dies birgt eine für viele Landwirte und Verbraucher nicht akzeptable Gefahr der Beeinträchtigung eigener Interessen, da gentechnisch veränderte Pflanzen unbemerkt auskreuzen können und damit über vermeintlich konventionelle Produkte in den Verkehr gebracht werden. Ein Anbaukataster bietet eine wesentliche Möglichkeit des Schutzes vor der Verunreinigung der Ernte von Landwirten, die weiterhin keine gentechnisch veränderten Pflanzen anbauen möchten.

Die Anfrage der Stadt zum Verbleib von gentechnisch veränderten Saatgut unterstreicht die Notwendigkeit des Zugangs zu Informationen. Die Stadt kommt hiermit ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Landwirten und Verbrauchern nach.

Gentechnik wird von 70% der Bevölkerung der Bundesrepublik abgelehnt, über 90% erwarten eine klare Kennzeichnung gentechnisch veränderter Produkte. VerbraucherInnen und Verbraucher möchten wissen, was über die Lebensmittel auf ihren Tisch kommt. Die notwendige Transparenz kann nur gewährleistet werden, wenn Informationen über Anbauort und die verwendeten Gen-Konstrukte vorliegen.

Um einen umfassenden Schutz von Mensch und Umwelt zu gewährleisten, ist es zudem erforderlich, den Einsatz gentechnisch veränderter Sorten rückverfolgen zu können. Nur so können unerwünschte gentechnisch veränderte Pflanzen und ihre Produkte nachträglich aus der Lebensmittelproduktion entfernt werden. Eine Auskreuzung in verwandte Wildpflanzen und benachbarte Anbauflächen gilt es zu unterbinden.

Landwirte benötigen diese Information, als Schutz vor möglichen Repressalien, wenn sie ihre Ernte fälschlicherweise als gentechnikfrei verkaufen wollen. Dies würde ein Verstoß gegen die gesetzlichen Kennzeichnungs- und Genehmigungsbestimmungen bedeuten, da auch kontaminierte Ernten illegal sind, wenn Gen-Konstrukte enthalten sind, die für den vorgesehenen Verwendungszweck nicht genehmigt sind (Novel-Food-Verordnung). Daher ist es von erheblicher Tragweite, wenn die vom Bundessortenamt genehmigten Sorten in Körnermais-Bestände einkreuzen.

Wir möchten klarstellen,

  • dass es sich hierbei nicht um eine Diskriminierung von Landwirten handelt, die gentechnisch veränderten Mais anbauen. Die Stadt erfüllt hiermit ihre Sorgfaltspflicht gegenüber Verbrauchern und Landwirten, die keine Gentechnik anwenden möchten. Dies geht auch aus einer Pressemitteilung vom April diesen Jahres hervor, in der der niedersächsische Umweltminister Bartels (SPD) betont hat, dass unter den derzeitigen Bedingungen eine Gefährdung für benachbarte Ackerflächen und Imker nicht ausgeschlossen werden könne und deshalb ein Anbaukataster notwendig sei.
  • Die Verantwortung für die Vermeidung von Kontaminationen und Auswilderung neuer Gen-Konstrukte liegt bei den Gentechnik-Konzerne und Pflanzenzüchtern. Die Firmen müssen umfassende Maßnahmen treffen, um dies zu verhindern. Mögliche Kosten, zum Beispiel aus Haftungsfragen, sind von den Firmen und nicht den betroffenen Landwirten zu tragen.

Adil Oyan, Stadtrat

Lorenz Huber, Stadtrat

Ergebnis: Abgelehnt

Antrag zur Umsetzung des EEG (13.06.2002)


Der Werkausschuss beauftragt die Verwaltung (ggf. in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken) Projekte für Erneuerbare Energien (Sonne, Wasser, Biomasse, Geothermie) auszuarbeiten und zur Verwirklichung vorzuschlagen. Besondere Beachtung sollten dabei die Finanzierungsmöglichkeiten derartiger Projekte durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie der vielfältigen Förderprogramme der Bundes- oder Länderregierungen finden.

Solche Projekte können z.B. sein:

  • Eigenstromerzeugungsanlagen (Photovoltaik, Kleinwasserkraftanlagen)
  • Kombinierte Wärme-, Kälte- und Stromerzeugung mit Geothermie oder Biomasse (Feste Biomasse, Pflanzenöle oder Biogas) in Wohngebieten, Industrie- und Gewerbeanlagen oder in öffentlichen Gebäuden
  • Beteiligungen der Stadtwerke an innovativen Unternehmen zur Produktion von Erzeugungstechniken für Erneuerbare Energien (z.B. Photovoltaikfabriken, Windradproduzenten oder Biogasanlagenhersteller)
  • Umrüstung der städtischen Fahrzeuge auf Treibstoffe mit Alternativen Energien, z.B. Pflanzenöle, Wasserstoff, Erdgas u.a.

Der Stadtrat weist ggf. den Eigenbetrieb der Stadtwerke an, einspeisungswillige Bürger bei rechtlich nicht eindeutigen Einspeisungsfragen kulant zu behandeln. So sind z.B. die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, d.h. die Einspeisungsvergütung sind nicht unter Vorbehalt zu zahlen. Die Vergütung erfolgt explizit nach dem EEG vom 29.03.2000, BGBl I.S 305 Auch die Anschlussanforderung bei notwendigen Stromanschlüssen sind kostengünstig zu erstellen.

Begründung:

Mit den neuen Gesetzen der Bundesregierung im Energiebereich gibt es nun vielfältige Möglichkeiten, einen wirtschaftlichen Betrieb von Anlagen mit Erneuerbaren Energien zu verwirklichen. Die aus Klimaschutz-, Umweltschutz- und arbeitsmarktpolitischen Gründen dringend erforderliche Einführung der Erneuerbaren Energien wird somit erleichtert. Die Ziele der Europäischen Union und der Bundesregierung und der bayrischen Staatsregierung bis 2010 den Anteil der Erneuerbaren Energien mindestens zu verdoppeln, können damit auch in unserer Stadt unterstützt werden.

In vielen Projekten kann die Wirtschaftlichkeit erreicht werden, weil im EEG Einspeisungsvergütung gesetzlich garantiert ist. Zum anderen steigt die Wirtschaftlichkeit, da der Bezug des drastisch verteuerten Erdöls oder Erdgas vermieden wird. So wird auch in unserer Stadt die Abhängigkeit von steigenden Öl- und Gaspreisen verringert, gleichzeitig der Umweltschutz verbessert und neue Arbeitsplätze geschaffen.

Josef Baumann (FW)

Dr. Hermann Budenhofer (FW)

Lorenz Huber (Bürgerforum)

Adil Oyan (Bündnis 90/Die Grünen)

Ergebnis: Teilweise angenommen

Antrag - Verbraucherinformation zur Trinkwasserqualität in den Heimatnachrichten (13.06.2002)


Es wird beantragt, die Wasserburger Bevölkerung regelmässig (4-mal jährlich) in den Heimatnachrichten über die Qualität des Wasserburger Trinkwassers zu informieren. Solange der Nitratgehalt des Trinkwassers über dem von der Deutschen Gesellschaft für Kinderheilkunde empfohlenen Grenzwert von 10 mg/l liegt, enthält die Information den Hinweis, dass Wasserburger Trinkwasser zur Zubereitung von Säuglingsnahrung nicht geeignet ist. Stattdessen sollte Mineralwasser verwendet werden, das ausdrücklich als ‚Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung' gekennzeichnet ist.

Darüber hinaus sollten auch die Werte des Trinkwassers in Attl (Bezug über die Gemeinde Edling) und der so genannten Megglesiedlung/Reitmehring - südlich der B 304 (Bezug über die Firma Meggle) in Erfahrung gebracht und in den Heimatnachrichten veröffentlich werden.

Begründung:

Säuglinge reagieren in den ersten Lebensmonaten besonders empfindlich auf Nitrat, im Extremfall kann es durch zu hohe Nitrataufnahme zu Sauerstoffmangel und Erstickungsanfällen kommen.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderheilkunde empfiehlt aus diesem Grund, für die Zubereitung von Säuglingsnahrung nur Wasser mit einem Nitratgehalt von weniger als 10 mg/l zu verwenden. Gleichlautend empfiehlt das Bayrische Staatsministerium für Gesundheit, Ernährung und Verbraucherschutz, nur Mineralwasser mit einem Nitratgehalt von weniger als 10 mg/l zu verwenden.

Im Sinne des vorsorgenden Verbraucherschutzes ist es geboten, die Wasserburger Bevölkerung über die bestehende Problematik umfassend zu informieren.

Die Gemeindeteile Attl und Reitmehring/Megglesiedlung beziehen ihr Trinkwasser von anderen Anbietern. Die Bürgerinnen und Bürger die dort wohnen haben auch ein Recht darauf zu erfahren, wie es um die Qualität ihres Trinkwassers steht. Die Informationspflicht besteht letztlich auch für die Gemeinde Edling und für den Trinkwasseranbieter Meggle. Das offizielle Informationsorgan für alle Bürgerinnen und Bürger im Stadtgebiet Wasserburg sind die Wasserburger Heimatnachrichten. Deshalb würde ein Verweis auf evtl. Veröffentlichungen der Gemeinde Edling oder der Firma Meggle nicht ausreichen.

Dr. Hermann Budenhofer (FW)

Lorenz Huber (Bürgerforum)

Adil Oyan (Bündnis 90/Die Grünen)

Ergebnis: Angenommen

Antrag auf Einführung einer Bürgerfragestunde (13.05.2002, konstituierende Sitzung)


Die Ausschussgemeinschaft FWA/BF/GRÜNE beantragt einen neuen Absatz in § 19 (Abs. 2 wird Abs. 3 und Abs. 3 wird Abs. 4). Neuer Abs. 2 lautet wie folgt:

Die Stadtratssitzungen werden mindestens drei mal im Jahr mit einer bis zu halbstündigen Bürgerfragestunde eingeleitet. Wenn die Fragen nicht sofort beantwortet werden können, soll dies innerhalb von drei Wochen schriftlich geschehen. Fragen und Antworten werden in die Niederschrift aufgenommen.

Begründung:

Auch wenn sich dieser Absatz eigentlich selbst erklärt, sei hier noch einmal auf die starke Betonung aller Bürgermeisterkandidaten und Parteien und Wählergruppierungen im Wahlkampf zur Bürgerbeteiligung erinnert. Hier gäbe der Stadtrat den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt die Möglichkeit, sich auch zwischen den Bürgerversammlungen auf kurzem Wege an den Stadtrat zu wenden. Der Politikvedrossenheit der Bürgerinnen und Bürger könnte damit auch entgegengetreten werden.

Die Bürgersprechstunde des Bürgermeisters ist in jedem Fall begrüßenswert. Mit einer solchen Bürgerfragestunde wird Art. 30 Abs. 1 der GO nicht verletzt. Zwar ist der Stadtrat demnach die Vertretung der GemeindebürgerInnen, das schliesst aber nicht aus, dass Bürgerinnen und Bürger Fragen an den Stadtrat stellen. Sei dies auf privatem Wege, oder auch öffentlich, wie vorgeschlagen, im Vorfeld einer Sitzung. Eine Bürgerfragestunde, die VOR der Stadtratssitzung stattfindet bietet den Bürgerinnen und Bürgern keine direkte Teilhabe an seinen Entscheidungen und auch keinen unmittelbaren Einfluss auf diese. Teilhabe und unmittelbarer Einfluss auf Entscheidungen des Stadtrates wären nur dann gegeben, wenn verlangt würde, dass die Bürgerinnen und Bürger während der Sitzung ein Rederecht erhielten. Dies wäre selbstverständlich unzulässig und ist auch nicht Inhalt des Antrages. Es muss klargestellt sein, dass die Bürgerfragestunde KEIN Mitberatungsrecht der Bürger an den Tagesordnungspunkten darstellt. Der Grundsatz der Öffentlichkeit einer Sitzung gibt den Bürgerinnen das Recht, an diesen als ZUHÖRER teilzunehmen und nicht, an den Beratungen teilzunehmen. Der Hintergrund dieser Regelung ist aber nicht, die Bürgerinnen und Bürger aus der politischen Entscheidungsfindung und der Mitsprache heraus zu halten sondern rein Ordnungspolitischer Art. Folglich ist den Bürgerinnen und Bürgern selbstverständlich eine Mitsprache erlaubt, allerdings nicht WÄHREND einer Sitzung. Aus diesem Grund lautet der Antrag auch auf Einrichtung einer Bürgerfragestunde VOR den Stadtratssitzungen.

Bei der beantragten Bürgerfragestunde geht es ausschliesslich darum, den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zu geben, auch mit dem Stadtrat als ganzes in Kontakt zu treten. Dies berührt NICHT die Bürgersprechsstunden des Bürgermeisters, die er selbstverständlich sowohl zeitlich, als auch örtlich selbst bestimmen kann. Die Beschränkung auf eine halbe Stunde sollte strikt eingehalten werden.

Die ganzjährige Bürgerfragestunde im Rahmen der öffentlichen SR - Sitzung gibt/gab es beispielsweise in den Gemeinden Wendelstein, Schillingsfürst, Goldkronach, Winkelhaid, Pullach und im Kreistag Fürth.

Mit freundlichen Grüssen

Adil Oyan

Hintergrund:

Dieser Antrag erhielt nach einer langen Diskussion 5 Stimmen. 4 von der Antragstellenden Ausschussgemeinschaft und einen von der SPD.

Ergebnis: Abgelehnt

Antrag auf Erweiterung des Aufgabengebietes des Umweltreferenten um das Thema Verkehr (13.05.2002) konstituierende Sitzung)


Die Ausschussgemeinschaft FWA/BF/GRÜNE beantragt, das Aufgabengebiet des Umweltreferenten um die Belange des Verkehrs und der Verkehrsentwicklung zu erweitern.

Begründung: Das Thema Verkehr wird den Stadtrat in den nächsten 6 Jahren häufig beschäftigen. Als Beispiele seien nur genannt: Verkehrsproblematik Reitmehring, Altstadtbahn, ÖPNV, Verkehrsführung Altstadt

Allein schon an der Fülle der anstehenden Themen zeigt sich, dass es sinnvoll wäre, ein Mitglied des Stadtrates mit der Thematik zu beauftragen.

Die bisherige Koppelung der Bereiche Wirtschaftsförderung und Verkehr führte jedoch zu einer einseitigen Betrachtungsweise mit Schwerpunkt auf den motorisierten Individualverkehr. Angesichts der Tatsache, dass sich eine erfolgreiche Verkehrspolitik nicht alleine an der Anzahl der Parkmöglichkeiten messen lässt, sondern auch Aspekte wie Flächenversiegelung, Lärm- und Abgasbelastungen und Verkehrssicherheit sowie Mobilität für alle Altersgruppen und Bevölkerungsschichten berücksichtigt, liegt es nahe, eine umfangreiche Betrachtungsweise anzustreben.

Die Zusammenführung der Themenbereiche Umwelt und Verkehr zu einem Aufgabengebiet erscheint deshalb sinnvoll.

Mit freundlichen Grüssen

Adil Oyan

Ergebnis: Abgelehnt